Einigung zwischen Personalrat und Dienststellenleitung – alle Informationen hier
(Informationen der Kanzlerin vom 29.04.2024)
I. Rahmenbedingungen
- Die Mobile Arbeit erfolgt antragsgebunden. Sie bedarf der Einwilligung durch den Vorgesetzen.
- Grundsätzlich können bis zu 40 Prozent der Arbeitsleistung in der Mobilen Arbeit erbracht werden. In Ausnahmesituationen (z. B. motorische Einschränkungen, Bahnstreik) können in Abstimmung mit der Führungskraft abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
- Im Vergleich zur bisherigen Übergangsregelung können Sie die Mobile Arbeit nicht nur tageweise, sondern auch flexibler wahrnehmen (vgl. dazu Teil II).
- Weiterhin müssen sich Ihre Tätigkeiten für die Mobile Arbeit eignen und die Mobile Arbeit darf den Dienstbetrieb nicht negativ beeinflussen.
- Sie stellen selbst sicher, dass Sie über einen geeigneten Arbeitsplatz (z. B. zu Hause) verfügen und die gesetzlichen Anforderungen an Arbeits-, Gesundheits- und Datenschutz einhalten.
- Dazu gehört auch, dass die Mobile Arbeit nicht im öffentlichen Raum (z. B. Bars, Parks, Straßenbahn etc.) und nicht im Ausland ausgeübt werden darf.
- Selbstverständlich gelten in der Mobilen Arbeit die gleichen Antrags-, Anzeige- und Meldepflichten sowie Regelungen wie am Arbeitsplatz in der Dienststelle (z. B. Urlaub, Krankheit, Arbeitsbefreiung etc.). Es wird exklusiv der Arbeitsort flexibilisiert.
- Die Teilnahme an der Mobilen Arbeit setzt des Weiteren - unabhängig von der Art des Arbeitszeitmodells - die Nutzung der elektronischen Arbeitszeiterfassung voraus (vgl. dazu unten Teil II).
Wir möchten betonen, dass durch DV Mobile Arbeit kein Anspruch auf Mobile Arbeit entsteht. Die Entscheidung über die Gewährung obliegt der jeweiligen Führungskraft unter Berücksichtigung der individuellen, tätigkeitsbezogenen aber auch situativ bedingten Erfordernisse und Belange. Andererseits ermöglicht die DV Mobile Arbeit einen hohen Grad an Flexibilität in der Gestaltung und Planung der Mobilen Arbeit. Bitte beachten Sie, dass Ihr gewähltes Arbeitszeitmodell weiterhin Gültigkeit besitzt und die entsprechenden Regelungen einzuhalten sind. Ein Wechsel zur Gleitzeit ist jederzeit möglich.
II. So läuft die Teilnahme an der Mobilen Arbeit konkret ab:
Beantragung der Mobilen Arbeit
- Sie beantragen über die Webcon-Anwendung Arbeitszeit und Urlaub à Antrag Mobile Arbeit die Tage, an denen Sie an der Mobilen Arbeit teilnehmen möchten. Sie können die Mobile Arbeit maximal bis zu sechs Monate im Voraus beantragen. Die Einzelheiten regeln die jeweiligen Bereiche selbst.
- Das Webcon bietet u. a. eine Übersicht über bereits gestellte Anträge und deren Bearbeitungsstatus.
- Die zuständige Führungskraft prüft und entscheidet über den Antrag.
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.
Elektronische Arbeitszeiterfassung
- Die elektronische Arbeitszeiterfassung erfolgt unabhängig vom Arbeitszeitmodell über die Webcon-Anwendung Arbeitszeit und Urlaub à Arbeit beginnen. Starten Sie die Arbeitszeiterfassung einfach über den grünen Start-Button. Nach dem Start können Sie über die Anwendung auch die Optionen Pause oder Dienstgang wählen. Vor Beendigung Ihres Arbeitstages beenden Sie wiederum über den grünen Button die Arbeitszeiterfassung. Fertig!
- Das händische Ausfüllen und Einreichen des Webcon-Abrechnungsformulars „Abrechnung mobile Arbeit“ ist nicht mehr erforderlich. Es kann nur noch bis zum 01.07.2024 genutzt werden.
- Korrekturen etwaiger Fehlbuchungen erfolgen (wie bisher) über den Webcon-Korrekturbeleg.
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier.
Hilfestellung und Ansprechpersonen
- Sofern Sie mit dem Webcon-System noch nicht vertraut sind oder Probleme bei der Beantragung der Mobilen Arbeit auftreten sollten, können Sie hier die Erläuterungen und Anleitungen einsehen.
- Alternativ stehen in allen Bereichen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Übersicht finden Sie hier.
- Parallel werden wir ein FAQ zur mobilen Arbeit und zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung stellen.Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit den neuen Anwendungen! Bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um die Prozesse Mobile Arbeit und elektronische Arbeitszeiterfassung sind Ihnen die Ansprechpersonen und das Dezernat Personal jederzeit gern behilflich.