Informationen des Dezernates Personal für Gleitzeit-Beschäftigte
Das Dezernat Personal informierte mit dem Buchungsversand am 10. März 2023, dass zum 31.03.2023 Zeitguthaben, die über 16 Stunden hinausgehen, entfallen.
Bei Teilzeitbeschäftigten vermindern sich die übertragbaren Stunden entsprechend.
Dies ist in der Dienstvereinbarung DV/FlexAZ §4 Abs. 4 geregelt.
Die Kappung war aufgrund der pandemischen Lage in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt worden.