Vorgaben bleiben über den 31.05. hinaus gültig – weitere Informationen folgen
Die Hochschulleitung informierte alle Beschäftigten zu den Rahmenvorgaben zur Mobilen Arbeit (Text der Rundmail):
„Vor dem Hintergrund sinkender Inzidenzzahlen sind in den vergangenen Wochen in Teilen Sachsens bereits erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen erfolgt. Heute berät das Kabinett im Freistaat über weitere Lockerungen. Diese werden voraussichtlich am Freitag in einer neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung erlassen. Ungeachtet dessen werden die Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis zum 30.06. Bestand haben.
Die Hochschulleitung hat daher beschlossen, dass die aktuellen Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit zunächst auch über den 31.05. hinaus ihre Gültigkeit behalten.
Die Abstimmung mit dem Personalrat wird dazu in dieser Woche herbeigeführt. In der kommenden Woche werden wir unter Berücksichtigung der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung eine Aktualisierung der Dokumente vornehmen können. Über die Änderung werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.
Für Ihren anhaltend hohen Einsatz und Ihre Unterstützung in der Bewältigung dieser herausfordernden Situation möchte ich Ihnen herzlich danken.“
Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit
Informationen für Beschäftigte zum Umgang mit dem Corona-Virus