Book and Media Publishing (Bachelor)
Modulkatalog und Modulbeschreibungen (Modulux-Datenbank)
Die Studiengangsdokumente wie den Modulkatalog und die Modulbeschreibungen finden Sie ebenfalls in der Modulux-Datenbank. Die dortigen Informationen dienen dem Nutzungskomfort. Bei Unterschieden zwischen den Angaben in der Modulux-Datenbank und der vorstehenden amtlichen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung gilt rechtsverbindlich die Information in der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung.
Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr von der Rektorin bzw. vom Rektor, sondern von den Dekaninnen bzw. Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.
Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerbende relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.
Studien- & Prüfungsordnungen: Aktuelle Fassungen
- Studien- und Prüfungsordnungordnung (Fassung vom 24. Juni 2025, gültig ab 1. Oktober 2025, gültig für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2025/26 aufnehmen)
- Ergänzungsordnung für den elektronisch unterstützten Studienbetrieb und zu Notfallsituationen für die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Informatik und Medien - Erg (S)PO-FIM gilt ab 26.10.2022 für alle Studierenden
- Der Studiengang wurde mit Beschluss des Fakultätsrates Informatik und Medien vom 18. Dezember 2024 und mit Genehmigung des Rektorats vom 25. Februar 2025 umbenannt. Die Studien- und Prüfungsordnungen zum Studiengang unter der ursprünglichen Bezeichnung Buch- und Medienwirtschaft (BUB) finden Sie hier.
--
1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.