Rückmeldung, Beurlaubung und Semesterbeitrag
Rückmeldung
Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich zu jedem Fachsemester fristgerecht „wieder einzuschreiben" (auch bei Praxissemester, Auslandssemester oder Beurlaubung). Dieser Vorgang wird als "Rückmeldung" bezeichnet.
Rückmeldung für das Wintersemester vom 15. Juli bis 31. August
Rückmeldung für das Sommersemester vom 15. Januar bis 28. Februar
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Der Semesterbeitrag ist von allen immatrikulierten Studierenden der HTWK Leipzig zur Finanzierung studentischer Belange zu zahlen.
Alle wichtigen Informationen zur Rückmeldung werden ihnen in ihrem Account im Studienportal angezeigt. Bitte entnehmen Sie dort den zu überweisenden Beitrag, da eventuelle Überzahlungen aus dem letzten Semester als Guthaben verrechnet wurden.
Rund 10 bis 14 Tage nach Ihrer Überweisung können Sie online Ihre Studienbescheinigung aus dem Studienportal beziehen und die Gültigkeit Ihrer HTWK-Card an den Validierungsstationen aktualisieren.
Bitte beachten Sie: Eine Rückmeldung ist nicht sinnvoll, wenn Sie die Hochschule wechseln oder wenn Sie Ihr Studium in diesem Semester beenden wollen. Wenn Sie die Abschlussarbeit am Anfang des neuen Semesters abgeben oder verteidigen, müssen Sie sich zurückmelden um die Prüfungsleistung ablegen zu können. Sie möchten sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen, haben den Semesterbeitrag für das Folgesemester aber bereits bezahlt? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Studentenwerk Leipzig eine Erstattung beantragen: https://www.studentenwerk-leipzig.de/semesterbeitragsbefreiung-und-rueckzahlung/
Rückmeldesperren
Bei fehlenden Unterlagen, einem fehlenden Krankenversicherungsnachweis oder falsch gezahltem Semesterbeitrag werden Sie im Studienportal für die Rückmeldung in das Folgesemester gesperrt. Fehlende Rückmeldungen führen zur Exmatrikulation (§ 22 SächsHSG). Bitte wenden Sie sich zur Klärung daher frühzeitig an das Studierendensekretariat.
Beurlaubung
Studierende können aus folgenden wichtigen Gründen für ein ganzes Semester beurlaubt werden:
- Krankheit
- Ableistung eines nicht studienbedingten Praktikums
- Auslandsaufenthalt
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- Familiäre Gründe
- Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig
- Pflege Angehöriger
Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt. Der Antrag ist im Studienportal innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester einzureichen.
Der volle Semesterbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu entrichten. Informationen zur Befreiung vom Semesterbeitrag erhalten Sie beim Studentenwerk Leipzig.
- FAQ des Studentenwerkes Leipzig zum Urlaubssemester (PDF)
- Rechtliche Grundlage für Beurlaubungen ist § 9 der Immatrikulationsordnung (PDF)
- Die Beurlaubung muss Behörden (Ausländerbehörde, BAföG-Amt, Kindergeldstelle, usw.) umgehend angezeigt werden, da einige soziale Leistungen im Urlaubssemester nicht gewährt werden.
Semesterbeitrag
Zahlungsdaten Semesterbeitrag Sommersemester 2026
Bitte verwenden Sie folgenden Zahlungsdaten:
| Empfänger | Hauptkasse Sachsen, Chemnitz |
| IBAN | DE22 8600 0000 0086 0015 22 |
| BIC | MARKDEF1860 (Deutsche Bundesbank) |
| Verwendungszweck | 443300[Matrikelnummer] [Ihr Name] |
| Betrag | 313,20 € |
Zusammensetzung des Semesterbeitrags
Sommersemester 2026
| 208,80 € | Deutschland-Semesterticket |
| 90,00 € | Studentenwerksbeitrag (Mensen und Cafeterien, Soziale Dienste, …) |
| 12,40 € | StuRa-Beitrag (Studierendenrat und Fachschaftsräte) |
| 2,00 € | Mobilitätsfonds |
Befreiung vom Semesterbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Beiträgen erfolgen. Näheres hierzu finden Sie in der Beitragsordnung des Studentenwerks Leipzig (PDF) im "§3 Erlaß, Befreiung". Für einen Austritt aus der verfassten Studierendenschaft zum nächsten Semester wenden Sie sich bitte bis 30.11. bzw. bis 30.04. an den Studierendenrat der HTWK Leipzig.
Langzeitstudiengebühren
Langzeitstudiengebühren werden für Studierende ab dem Sommersemester 2013 erhoben, sobald für ein Bachelor- oder Masterstudium die Regelstudienzeit um mehr als vier Fachsemester überschritten wird. Für jedes weitere Semester wird dann eine Gebühr von 500 Euro durch eine Zahlungsaufforderung bei der Rückmeldung erhoben.