Abschluss und Exmatrikulation
Sie haben Ihre Abschlussprüfung bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Selbstverständlich erhalten Sie hierüber ein Zeugnis.
Nun folgt die Verleihung des akademischen Grades (= Graduierung). Sie sind nun beispielsweise „Bachelor of Science“ oder „Master of Engineering“ und bekommen darüber Urkunden in deutscher und englischer Sprache. Außerdem stellt die HTWK Leipzig ein Diploma Supplement entsprechend des „European Diploma Supplement Mode“ von Europäischer Union, Europarat bzw. UVESCO/CEPES aus.
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der HTWK Leipzig. Dies geschieht nicht automatisch, sondern auf Antrag. Diesen Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bitte online im Studienportal (eine Abmeldung bei den verschiedenen Stellen der Hochschule wie Bibliothek, Prüfungsamt und Dezernat Technik ist nicht nötig). Exmatrikulationen werden in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen werden – niemals rückwirkend.
Sie können sich auch jederzeit auf eigenen Wunsch exmatrikulieren lassen.
Alle Gründe für Exmatrikulationen regelt das Sächsische Hochschulgesetz in Paragraph 22 , exemplarisch genannt seien vorsätzliche Täuschung bei der Immatrikulation, festgestellte fehlende Berechtigung zum Studium, ausbleibende Rückmeldung und endgültig nicht bestandene Abschlussprüfung.
Ein F.A.Q. zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://www.studentenwerk-leipzig.de/sites/default/files/22-06_faqs_exmatrikulation_de_web.pdf (Quelle: Studentenwerk Leipzig)
Bei korrekter Abmeldung können Sie nach Bearbeitung Ihres Antrags eine Exmatrikulationsbescheinigung im Studienportal herunterladen. Diese Exmatriukulationsbescheinigung stellt gleichzeitig eine Rentenbescheinigung dar, welche Sie zwingend für die spätere Berechnung Ihrer Rente benötigen. Bitte laden Sie diese Bescheinigung innerhalb von 6 Monaten herunter. Eine nachträgliche Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Tipp: Informieren Sie relevante Institutionen (etwa: Krankenkasse, Kindergeldstelle, Agentur für Arbeit, BAföG-Stelle) rechtzeitig über Ihre Exmatrikulation, um unnötige Zahlungen/Rückzahlungen zu vermeiden.