Erweiterte Unterstützungsangebote für Gestaltung barrierefreier Websites, Dokumente und Lehrveranstaltungen
Die HTWK Leipzig und ihre Angehörigen sind gesetzlich verpflichtet, niemanden wegen einer Behinderung zu benachteiligen (siehe unten: geltende Gesetze und Richtlinien). Deswegen sowie aufgrund ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Bildungseinrichtung müssen unsere Informationsangebote für alle Menschen zugänglich zur Verfügung bereitgestellt werden.
Neue Ressourcen und Schulungen verfügbar
Seit April 2024 bietet die Stelle „Projektmitarbeiterin Digitale Barrierefreiheit (Webredaktion)“ Unterstützung zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Informationen an. Nun gibt es neue Angebote für Hochschulangehörige, um Websites und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Das Prorektorat Bildung stellt darüber hinaus Informationen zur barrierefreien Gestaltung der Lehre zur Verfügung.
Umfassende Informationsseiten im Intranet mit Grundlagen, Checklisten sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die barrierefreie Gestaltung von Websites, Dokumenten (Word, Excel, PowerPoint, InDesign, Adobe Acrobat [PDF]) sowie Lehrveranstaltungen und -materialien stehen zur Verfügung:
Zusätzlich werden neue Schulungen angeboten, in denen nicht nur die Erstellung barrierefreier Inhalte vermittelt, sondern auch eigene Fallbeispiele bearbeitet werden können.
Warum digitale Barrierefreiheit jetzt umgesetzt werden muss
Bundesweite Umfrage zeigt Handlungsbedarf
Eine aktuelle Umfrage aus 2024 der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnikzeigt den Stand 96 deutscher Hochschulen zur digitalen Barrierefreiheit auf. Die HTWK Leipzig liegt mit einem Großteil der Antworten im Mittelfeld aller befragten Hochschulen, hat jedoch ebenso Nachholbedarf. Die Umfrage unterstreicht die derzeitige Relevanz digitaler Barrierefreiheit im Hochschulkontext.
Geltende Gesetze und Richtlinien
Barrierefreiheit ist ein Grundrecht. Die HTWK Leipzig muss – gerade als öffentliche Bildungseinrichtung – sicherstellen, dass ihre digitalen Informationsangebote für alle zugänglich sind. Grundlage dafür sind:
- Grundgesetz, Art. 3 Abs. 3 Satz 2: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
- Sächsisches Hochschulgesetz, § 5 Abs. 5: Hochschulen müssen die Vielfalt ihrer Mitglieder berücksichtigen und allen eine gleichberechtigte Teilnahme an Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung ermöglichen.
- Richtlinie (EU) 2016/2102: Öffentliche Stellen müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei bereitstellen.
Nutzungsfreundlichkeit für alle
Eine bessere Zugänglichkeit kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern erhöht die Nutzungsfreundlichkeit für alle!
Beispiele:
- übersichtliche und intuitive Menü-Strukturen auf Websites
- übersichtliche und klare Inhaltsverzeichnisse in Dokumenten und Präsentationen
- effektive Suchfunktionen auf Websites und in mobilen Anwendungen
- verständliche (Verwaltungs-)Sprache in allen Informationsangeboten
- Untertitel in Videos für laute Umgebungen
- gut erkennbare Inhalte auf Bildschirmen bei allen Lichtverhältnissen
Bessere Auffindbarkeit
Barrierefreie Informationen werden von Suchmaschinen besser aufgefunden und gegenüber schwer zugänglichen Inhalten bevorzugt. Dadurch kann die Reichweite eigener Online-Inhalte gesteigert werden.