Exportkontrolle an der HTWK Leipzig
Die HTWK Leipzig gehört zu den führenden und größten Hochschulen der angewandten Wissenschaften in Deutschland. In ihrer praxisnahen Lehre und breiten, interdisziplinären Forschung mit exzellenten Schwerpunkten arbeitet sie auch mit ausländischen Hochschulen und Partnern zusammen. Das bedeutet unter bestimmten Umständen die Teilnahme der Hochschule am Außenwirtschaftsverkehr.
Verschiedene mit Forschung und Lehre verbundene Aktivitäten, wie z. B. internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichem Gerät, Veröffentlichungen oder die Einstellung von Personal können deshalb unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig oder sogar verboten sein. Mit der Teilnahme am Außenwirtschaftsverkehr verpflichtet sich die HTWK Leipzig, die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle einzuhalten.
Wissenschaftsfreiheit und Verantwortung
Die Wissenschaft ist frei – die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle setzen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern jedoch Grenzen, wenn es um den Transfer von sensitiven Waren oder Wissen ins Ausland geht. Besondere Beachtung kommt den so genannten Dual-Use-Gütern zu, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Exportkontrolle an Hochschulen und Forschungseinrichtungen hat in diesen Zusammenhängen die Funktion, Forschende vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen und einen Beitrag zur globalen Sicherheit zu leisten.
Sicherheitsrelevante Forschung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Leopoldina haben zum Problem des möglichen Missbrauchs von Forschungsergebnissen im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung die Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung formuliert und einen „Gemeinsamen Ausschuss“ als Beratungsgremium geschaffen (siehe auch Informationsbroschüre: „Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung in Deutschland – Auf einen Blick“).
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt Informationen zur Verfügung, um Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die Ziele der Exportkontrolle zu sensibilisieren und bei der Anwendung des Außenwirtschaftsrechts unterstützen. Auf der Seite des BAFA sind zudem die beiden Veröffentlichungen, „Exportkontrolle in Forschung & Wissenschaft“ und das „Handbuch Exportkontrolle und Academia“ zur finden (siehe unten).
Im Zusammenhang mit internationalen Kooperationen ist die KIWi-Checkliste Wissenssicherheit des DAAD zu empfehlen. Es handelt sich um ein praxisorientiertes Selbsteinschätzungs- und Beratungstool. Es wurde auf Basis der langjährigen Beratungserfahrung des Kompetenzzentrums Internationale Wissenschaftskooperationen (KIWi) gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Hochschulverwaltungen entwickelt.
Die Checkliste unterstützt Forschende und Einrichtungen dabei, sicherheitsrelevante Aspekte wie Partner- und Finanzierungsstrukturen, exportkontrollrechtliche Vorgaben, Ergebnisverwertung, geistige Eigentumsrechte und wissenschaftsethische Fragen systematisch zu reflektieren.
Ausblick
Die HTWK Leipzig entwickelt in den kommenden Monaten Informationen, organisatorische Strukturen und Verfahren, mit denen sich das Missbrauchspotential von sensiblen Gütern, Technologien, Software oder technischer Unterstützung im Zusammenhang mit der Ausfuhr erkennen und minimieren lässt. Ziel ist die Information und Schulung der Mitarbeitenden sowie der Aufbau von Prozessen wie z. B.
- Beantragung von Genehmigungen und sonstigen Bescheiden nach der Außenwirtschaftsverordnung und/oder der EU-Dual-Use-Verordnung
- Fristenverfolgung und Auflagenüberwachung von bestehenden Genehmigungen
- Kontakt und Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden (insb. BAFA)
- Dokumentation aller exportkontrollrelevanten Vorgänge der Hochschule
- Bereitstellung von Informationsmaterial