Rückmeldung, Beurlaubung und Semesterbeitrag
aufgrund der noch ausstehenden Gesetzesvorlagen zum 9-Euro-Ticket, möchten wir Sie vorerst bitten, unbedingt von der Zahlung des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2022/23 sowie vom Kauf des 9-Euro-Tickets über die Verkehrsbetriebe abzusehen. Sobald die Gesetzesgrundlage der HTWK Leipzig vorliegt, werden wir Sie zeitnah über die weiteren Schritte bzgl. der Rückmeldung informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass uns die notwendigen Informationen spätestens in der 22. KW vorliegen.
Dear students,
for the moment, please refrain from paying the semester fee for the winter semester 2022/23 as well as from purchasing the 9 Euro Ticket via the public transport company due to the pending draft legislation on the 9 Euro Ticket. We will inform you about the further steps regarding the re-registration as soon as the HTWK Leipzig has been informed about the legal basis. We hope to have the information available in the 22nd calendar week. In the meantime, we ask for your understanding.
Rückmeldung
Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich zu jedem Fachsemester fristgerecht „wieder einzuschreiben" (auch bei Praxissemester, Auslandssemester oder Beurlaubung). Dieser Vorgang wird als "Rückmeldung" bezeichnet.
Rückmeldung für das Wintersemester vom 01. Juni bis 31. August
Rückmeldung für das Sommersemester vom 01. Januar bis 28. Februar
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags. Der Semesterbeitrag ist von allen immatrikulierten Studierenden der HTWK Leipzig zur Finanzierung studentischer Belange zu zahlen.
Rund 10 bis 14 Tage nach Ihrer Überweisung können Sie online Ihre Studienbescheinigung (aus dem QIS) beziehen und die Gültigkeit Ihrer HTWK-Card an den Validierungsstationen aktualisieren.
Rückmeldesperren
Bei fehlenden Unterlagen, einem fehlenden Krankenversicherungsnachweis oder falsch gezahltem Semesterbeitrag werden Sie im QIS für die Rückmeldung in das Folgesemester gesperrt. Fehlende Rückmeldungen führen zur Exmatrikulation (§ 21 SächsHSFG). Bitte wenden Sie sich zur Klärung daher frühzeitig an das Studierendensekretariat.
Beurlaubung
Studierende können aus folgenden wichtigen Gründen für ein ganzes Semester beurlaubt werden:
- Krankheit
- Ableistung eines nicht studienbedingten Praktikums
- Auslandsaufenthalt
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub
- Familiäre Gründe
- Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig
- Pflege Angehöriger
Urlaubssemester werden allerdings nicht als Fachsemester gezählt. Der Antrag ist innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester im Studierendensekretariat einzureichen.
Der volle Semesterbeitrag ist auch bei Beurlaubung zu entrichten. Informationen zur Befreiung vom Semesterbeitrag erhalten Sie beim Studentenwerk Leipzig.
F.A.Q. des Studentenwerkes Leipzig zum Urlaubssemester (PDF)
- Rechtliche Grundlage für Beurlaubungen ist § 9 der Immatrikulationsordnung
- Die Beurlaubung muss Behörden (BAföG-Amt, Kindergeldstelle, usw.) umgehend angezeigt werden, da einige soziale Leistungen im Urlaubssemester nicht gewährt werden.
Semesterbeitrag
Zahlungsdaten Semesterbeitrag Wintersemester 2022/23
In Kürze erhalten Sie hier die neuen Zahlungsdaten für die Zahlung des Semesterbeitrags 22/23.
Befreiung vom Semesterbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Beiträgen erfolgen. Näheres hierzu finden Sie in der Beitragsordnung des Studentenwerks Leipzig im "§3 Erlaß, Befreiung". Für einen Austritt aus der verfassten Studentenschaft zum nächsten Semester wenden Sie sich bitte bis 30.11. bzw. bis 30.04. an den Studierendenrat der HTWK Leipzig.
Langzeitstudiengebühren
Langzeitstudiengebühren werden für Studierende ab dem Sommersemester 2013 erhoben, sobald für ein Bachelor- oder Masterstudium die Regelstudienzeit um mehr als vier Fachsemester überschritten wird. Für jedes weitere Semester wird dann eine Gebühr von 500 Euro durch eine Zahlungsaufforderung bei der Rückmeldung erhoben.