Inhalt
Soziale Arbeit orientiert sich an den Prinzipien des demokratischen sozialen Rechtsstaats. Menschenwürde, Freiheit, Gleichberechtigung und Solidarität bilden das Wertefundament. Das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen bilden die Grundlage ihres professionellen Handelns.
Soziale Arbeit ist mit dem Ziel beauftragt, die Gestaltung einer sozialen Gesellschaft zu formen. Mit sozialstaatlichen Leistungen, Bildungs- und Freizeitangeboten sowie politischer Einflussnahme soll soziale Benachteiligung behoben und im besten Fall präventiv verhindert werden. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen, fördern und begleiten Menschen aller sozialer Milieus und Altersstufen, die von einer Notsituation bedroht bzw. betroffen sind.
Im Studium „Soziale Arbeit B.A.“ eignen sich die angehenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wissenschaftlich fundiert und interdisziplinär Theorie- und Handlungswissen an - unter anderem aus den Bezugswissenschaften Recht, Psychologie, Pädagogik und Medizin. Dabei werden berufsethische, sozialrechtliche, pädagogische und methodische Kompetenzen vermittelt.
Stimmen aus dem Studium
Schwerpunkte
Aufbau
Das Studium umfasst insgesamt sieben Semester. Die ersten drei Semester vermitteln den Studierenden die wesentlichen theoretischen Grundlagen, wobei im zweiten Semester ein Einstiegspraktikum (300h) absolviert wird. An der HTWK Leipzig gehören Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit, Gesellschafts- und Humanwissenschaften sowie Rechtswissenschaften zu den Lehrgebieten. In diesem Zeitraum finden darüber hinaus Lehrveranstaltungen zu Studien- und Methodenkompetenzen statt.
Das fünfte Semester besteht aus einer Praxisphase von mindestens 21 Wochen. Die Studierenden erhalten während ihrer fachlich angeleiteten Tätigkeit Einblick in ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Dabei erwerben sie grundlegende berufliche Erfahrungen. Ziel ist es, dass die rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit exemplarisch in einem Bereich kennenzulernen. Die Praxisphase wird durch Ausbildungssupervision und einem Theorie-Praxis-Seminar von der Hochschule begleitet.
Während einer Projektarbeit im sechsten und siebten Semester erlangen die Studierenden Kenntnisse in Konzeption, Durchführung und Evaluation. Hierbei stehen mehrere Themenfelder zur Auswahl.
Darüber hinaus wählen sie im vierten und siebten Semester Veranstaltungen aus folgenden Wahlpflichtmodulen:
- Ausgewählte Themen aus dem Fachdiskurs
- Ansätze zur Prävention und Intervention, Methoden Sozialer Arbeit
- Forschung in der Sozialen Arbeit
Damit wählen die angehenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt in einem der Felder:
- Soziale Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
- Soziale Arbeit im Gesundheitsbereich
- Soziale Arbeit im Gemeinwesen / in der Stadtentwicklung
Zu weiteren Pflichtmodulen zählen die Bedingungen professionellen Handelns, Ethik in der Sozialen Arbeit und das Bachelormodul. Im letzten Semester können im Wahlpflichtbereich noch einmal Vertiefungen in bestimmten Bereichen (z.B. rechtlich, theoretisch oder methodisch) gewählt werden.
Grundlagen
1. Semester
- Grundlagen Sozialer Arbeit
- Studien- & Methodenkompetenzen
- Rechtliche Grundlagen
- Bezugswissenschaften (Einführung in die Pädagogik, Sozialmedizin, Soziologie)
2. Semester
- Praxismodul I mit Selbstreflexion und Theorie-Praxis-Seminar I
- Theorien Sozialer Arbeit
- Studium Generale
- Fachbezogene Fremdsprache Teil 1
3. Semester
- Psychologische Grundlagen
- Vertiefung Methoden Sozialer Arbeit
- Sozialstaatliche Grundlagen I ( Sozialpolitik und Institutionen & Finanzierung der Sozialen Arbeit)
- Rechtliche Vertiefungen (Verwaltungsrecht, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe)
- Fachbezogene Fremdsprache Teil 2
4. Semester
- Berufliche Identitätsbildung
- Rechtliche Vertiefungen II (Sozialhilfe & Grundsicherung nach dem SGB II/XII)
- Mental Health und Soziale Arbeit
- Wahlpflichtmodul Forschung
- Wahlpflichtmodul Fachansätze der Sozialen Arbeit
- Wahlpflichtmodul Ansätze zur Prävention, Intervention, Methoden der sozialen Arbeit
Praxisphase
5. Semester
- Praxismodul II (Vertiefungspraktikum, Supervision/Intervision, Theorie-Praxis-Seminar)
Praxisprojekt / Bachelorarbeit
6. Semester
- Praxisprojekt I
- Fallwerkstatt
- Vertiefung ausgewählte Theorien Sozialer Arbeit
- Dokumentation in der Sozialen Arbeit
- Diversität in der Sozialen Arbeit
- Vertiefung Kommunikation
7. Semester
- Praxisprojekt II
- Wahlpflichtmodul Fachbezogene Vertiefung Sozialer Arbeit
- Bachelormodul (Bachelorseminar, -arbeit, -kolloquium)
Wahlpflichtbereiche 4. und 7. Semester
Ausgewählte Themen aus dem Fachdiskurs
(Die Studierenden wählen ein Angebot im 3. Semester und zwei Angebote im 5. Semester.)
- Soziale Arbeit mit Kindern
- Formen pädagogischen Handelns
- Ausgewählte Fragen der Jugendhilfe
- Bildung aus bildungsphilosophischer und autobiographischer Sicht
- Ausgewählte Probleme des Sozialstaats
- Mental Health
- Soziale Ungleichheit und Gesundheit
- Gesundheitspsychologische Ansätze, Gesundheitsförderung
- Leistungsrecht und Leistungsbringungsrecht nach dem SGB V und XI
- Transformative Stadtentwicklung und Soziale Arbeit
- Soziale Arbeit in der Altenhilfe
- Soziale Arbeit und Inklusion
- Ausgewählte Fragestellungen aus dem SGB II und XII
- Soziale Arbeit in urbanen Räumen
- Soziale Arbeit in der unsichtbaren Stadt
- Soziale Arbeit und Stadtpolitik Gender und Diversity
Ansätze zur Prävention und Intervention, Methoden Sozialer Arbeit“
(Die Studierenden wählen ein Angebot im 3. Semester und ein Angebot im 5. Semester)
- Spielpädagogik und ästhetische Bildung
- Einführung in die systemische Beratung
- Soziale Arbeit mit Kindern, die durch psychische Krankheiten, Sucht, Behinderung oder Todesfälle in der Familie betroffen sind
- Genderkompetenz in der Sozialen Arbeit: Wissen, Reflektieren, Handeln
- Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit
- Soziale Arbeit in Schulen
- Methoden der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen
- Soziale Arbeit im Kontext Paliative Care
- Soziale Arbeit und Migration
- Partizipation in der stadträumlichen Sozialen Arbeit
- Psychosoziale Arbeit mit Einzelnen
- Einführung in die systemische Beratung II
- Kooperative Problemlösung im System Schule – Systemische Schulsozialarbeit
Forschen in der Sozialen Arbeit
(Die Studierenden wählen ein Angebot im 5. Semester)
- Quantitative Forschungsmethoden
- Qualitative Forschungsmethoden
- Forschungsansätze in der Sozialen Arbeit
- Praxisforschung
Akkreditierungsurkunden und Studien- und Prüfungsordnungen
Geprüfte Qualität
Die exzellente Qualität von Studium und Lehre ist durch die Akkreditierung nach den Regeln des Akkreditierungsrates garantiert. Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden für die einzelnen Zeiträume:
Akkreditierungsurkunde SAB bis 30.04.2031 Akkreditierungsrat
Beschluss Akkreditierungsverlängerung SAB bis 30.09.2023
Bescheid Akkreditierungsverlängerung SAB bis 30.09.2023
Akkreditierungsurkunde SAB bis 30.09.2021 Akkreditierungsrat
Akkreditierungsurkunde SAB bis 30.09.2014 Akkreditierungsrat
Studien- & Prüfungsordnungen sowie Modulübersicht
- Studien-& Prüfungsordnungen
- Aktuelle Modulübersicht in der Moduldatenbank Modulux
Alltag
So könnte eine Woche aussehen (Beispiel 3. Semester)
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Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Seminar vermittelt Grundlagen der Prävention und Intervention sowie für die Kinder- und Jugendarbeit relevanten Theorien. Außerdem werden praktische Beispiele für methodisches oder präventives Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen vermittelt, erprobt und ausgewertet.
Beispiele der praktischen Aufgaben:
- Methoden der Kinder- und Jugendarbeit selbst durchführen sowie Reflexion und Feedback
- Vorstellen eines realen Prävention-Programms in der Gruppe
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Sozialpsychologie
Sozialpsychologie erforscht das Verhalten von Menschen in sozialen Kontexten. Die Vorlesung behandelt Theorien und Experimente zu Themenfeldern wie Lernen, Wahrnehmung, Persönlichkeit, Einstellung und Verhalten eines Individuums.
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Sozialhilfe und Grundsicherung
In diesem Modul werden die existenzsichernden Leistungen der Sozialgesetzbücher II, XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes und deren Stellung im Rechtssystem vermittelt.
Folgendes Kompetenzen sollen dabei erworben werden:
- Klientinnen und Klienten bei ihren Antragstellungen zu unterstützen und zu beraten
- Bescheide erklären zu können
- Rechte und Pflichten der Klientinnen und Klienten zu kennen
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Soziale Arbeit mit Gruppen (jede zweite Woche)
Das Seminar vermittelt Wissen über soziales Lernen in Gruppen, Gruppenprozesse und - dynamiken. Darüber hinaus steht die Rolle der Gruppenleitung im Zentrum des Seminars. Die Studierenden können Methoden als Teilnehmende erfahren und anschließend im Seminar reflektieren.
Konkrete Wissensbereiche:
- Theoretische Grundlagen der Gruppen-, Erlebnis- & Wildnis- wie Theaterpädagogik
- Gesprächsführung der Themenzentrierten Interaktion
- konzeptuelle Planung und Durchführung von Gruppenarbeit
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Gemeinwesenarbeit
In der Gemeinwesenarbeit werden die Bedürfnisse des Gemeinwesens, also beispielsweise der Menschen eines Stadtteils, ermittelt und durch partizipative Methoden versucht zu befriedigen. Das Seminar behandelt die Geschichte der Gemeinwesenarbeit sowie praktische Methoden und theoretische Modelle. Eine Stadtteilbegehung und die Teilnahme an einer Quartiersratssitzung bieten den Studierenden praktische Anknüpfungspunkte an das Tätigkeitsfeld.
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Sozialpolitik
Das Seminar behandelt Theorie und Geschichte des deutschen Sozialstaats, analysiert ausgewählte Probleme des Sozialstaats und beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen der Kommunen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, das deutsche Sicherungssystem im europäischen Kontext einzuordnen, staatliche Sozialleistungen zu kennen und diese diskutieren zu können.
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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht und die Soziale Arbeit überschneiden sich häufig. Das Seminar vermittelt deshalb die juristischen Grundlagen und Verfahren im Kontext von Verwaltungsakten. Außerdem wird die Rolle der Verwaltung im demokratischen, sozialen Rechtsstaat beleuchtet. Die Studierenden arbeiten im Seminar mit dem Sozialgesetzbuch X, das Verwaltungsakte normiert.
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Institution und Finanzierung
Die Studierenden erhalten im Seminar einen Überblick über die Wohlfahrtspflege in Deutschland, ihre Grundlagen und ihre Entwicklungsgeschichte. Der Hintergrund zur heutigen Trägerlandschaft wird erläutert und wichtige Behörden, deren Zuständigkeiten und Organisation vorgestellt. Das Seminar vermittelt Wissen zu rechtlichen Regelungen im Bereich der Sozialen Arbeit.
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Sozialhilfe und Grundsicherung
In diesem Modul werden die existenzsichernden Leistungen der Sozialgesetzbücher II, XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes und deren Stellung im Rechtssystem vermittelt.
Folgendes Kompetenzen sollen dabei erworben werden:
- Klientinnen und Klienten bei ihren Antragstellungen zu unterstützen und zu beraten
- Bescheide erklären zu können
- Rechte und Pflichten der Klientinnen und Klienten zu kennen
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Berufsrecht (zweiwöchig)
Die anwendungsnahe Vorlesung wird alle zwei Wochen abgehalten. Es werden für die Berufspraxis der Sozialen Arbeit relevante Rechtsgrundlagen vermittelt.
Diese sind beispielsweise:
- zivilrechtliche Haftung
- strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Schweigepflicht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Sozialdatenschutz
- Aufsichtspflichten etc.
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Einführung in die Allgemeine Pädagogik
Von Sokrates bis zu Maria Montessori behandelt das Seminar klassische Konzepte der Pädagogik. Neben der Geschichte der Pädagogik werden soziologische und philosophische Fragestellungen diskutiert. Dabei erwartet die Studierenden ein anregender Diskurs, Austausch und Lektüre im Selbststudium.
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Fachbezogene Fremdsprachen
Die Studierenden erwartet eine fachbezogene Sprachausbildung, die die beruflichen Möglichkeiten erweitert. Das Seminar setzt Grundkenntnisse in der ausgewählten Sprache voraus. Behandelt wird fremdsprachliche Lektüre, Grammatik- und Fachterminologie sowie Kommunikation zu beruflich relevanten Themen und Anlässen.
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Hier geht es zum aktuellen Lehrveranstaltungsplan. Wähle dazu zuerst den gewünschten Studiengang aus und dann eine beliebige Seminargruppe und anschließend "Alle Wochen".
Highlights
Beispielaufgaben
Toll, dass Sie sich für den Studiengang Soziale Arbeit an der HTWK Leipzig interessieren! Hier gibt es die Möglichkeit kurze Beispielaufgaben zu typischen Inhalten auszuprobieren. Wichtig: Unsere Beispielaufgaben sind kein Leistungstest! Sie sollen vielmehr einen ersten Einblick geben, mit welchen Themen und Aufgabenstellungen sich Studierende dieses Studiengangs befassen.
Perspektive
Wie geht es weiter?
Mit dem erfolgreichen Studienabschluss wird den Absolventinnen und Absolventen die staatliche Anerkennung erteilt, die zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin" bzw. „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ berechtigt. Anstellungen finden die Absolventinnen und Absolventen beispielsweise bei der kommunalen Sozialverwaltung (z. B. Das Jugend- oder Gesundheitsamt) sowie bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen/Vereine). Seit einigen Jahren sind Sozialarbeitende auch zunehmend freiberuflich tätig. Alternativ zum Berufseinstieg haben Studierende mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums die Möglichkeit, einen Master - Praxisentwicklung und Forschung Soziale Arbeit an der HTWK anzuschließen.
Auswahl möglicher Arbeitsbereiche nach dem Studium
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Frühpädagogik
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Kinder- und
Jugendarbeit -
Heimerziehung
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Gesundheits- und
Suchtkrankenhilfe -
Krankenhaussozialdienst
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Altenarbeit
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Straffälligen- und
Wohnungslosenhilfe -
Stadtteilarbeit
Zulassung
Zugangsvoraussetzungen
Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife bzw. ein Hochschulzugang nach § 18 Abs. 3 - 7 SächsHSG.
Hinweise zur Zulassungsbeschränkung
Die überwiegende Mehrheit der Bachelorstudiengänge an der HTWK Leipzig ist zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Die Studienplätze werden nach Abzug verschiedener Vorabquoten (z.B. Zweitstudienbewerber-/innen) vergeben nach: der HZB-Note (Quote 20 %), der Wartezeit (Quote 20 %) und nach den Kriterien der hochschulinternen Auswahl (Quote 60 %).
Zulassungsverfahren der HTWK Leipzig
Das detaillierte Zulassungsverfahren der HTWK ist hier beschrieben.
Numerus Clausus Orientierung
Die NC-Werte-Übersicht finden Sie unter www.htwk-leipzig.de/nc.
Bonusmerkmale Soziale Arbeit – Bachelor
Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1-4 zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Werden innerhalb eines Merkmals gleichzeitig mehrere Untermerkmale erfüllt, findet nur ein Bonuswert Berücksichtigung (z. B. Merkmal 3 a.) und 3 c.) = 0,3). Erfüllen Studienbewerbernde mehrere Merkmale, so wird der Bonus addiert bis zu einem maximalen Wert von 1,0.
Merkmal 1 - Bonus 0,5
erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Fachschulausbildung als Erzieher (m/w/d), Altenpfleger (m/w/d), Krankenpfleger (m/w/d), Heilerziehungspfleger (m/w/d),
Ergotherapeut (m/w/d).
Merkmal 2 - Bonus 0,3
a) erfolgreicher Abschluss jeder anderen Berufsausbildung von mindestens 2,5 Jahren entsprechend des Berufsausbildungsvertrags
b) Nachweis einer mindestens dreijährigen Vollzeitberufstätigkeit im sozialen, technischen, handwerklichen oder administrativen Bereich
Merkmal 3 - Bonus 0,3
Nachweis sonstiger relevanter Erfahrungen
a) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ, FSJ Kultur) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten (Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten. Dieses Merkmal schließt anerkannte Kriegsdienstverweigerer ein, die sich schriftlich zu einem Freiwilligen Sozialen Jahr verpflichtet haben und deshalb keinen Zivildienst ableisten müssen.)
b) Ableistung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres (BSJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten
c) Ableistung eines Vollzeitpraktikums im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich im Umfang von mindestens 11 Monaten
d) Ableistung eines Zivildienstes im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
e) eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit (oder mindestens 750 Stunden), die dem Merkmal 2 gleichkommt
f) ein Auslandsaufenthalt (als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem Studienbewerbende keine Staatsangehörigkeit besitzen) von mindestens 11 Monaten nach dem schulischen Abschluss (z. B. als Aupair oder Arbeitnehmer) oder im Rahmen nicht gesetzlich geregelter Freiwilligen-Dienste (Entwicklungshilfe, Friedensdienste, Europäischer Freiwilligendienst)
g) Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes im Umfang von 11 Monaten im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
Merkmal 4 - Bonus 0,3
Neben Englisch eine zweite im Zeugnis der HZB ausgewiesene Fremdsprache bzw. Bilinguale Sprachkompetenz, auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens mindestens C 1.
Die hier aufgeführten Bonuskriterien gelten für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/25. Rechtsgrundlage ist die aktuell geltende Auswahlordnung (Ordnung für das hochschulinterne Auswahlverfahren grundständiger Studiengänge), nachzulesen unter www.htwk-leipzig.de/rechtsgrundlagen/.
Was ist eigentlich ...?
Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge
Alle Bachelorstudiengänge starten im Wintersemester (Oktober). Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre HZB bis zum 15.07. des Bewerbungsjahres erwerben, gilt die Bewerbungszeit vom 01.05. bis 15.07. Bewerbungen nach dem 15.07. des Bewerbungsjahres können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist). "Altabiturienten", d.h. alle, die ihr Abitur oder ihre Fachhochschulreife vor dem aktuellen Jahr erworben haben, bewerben sich bitte wenn möglich bis zum 31.05. Sie erleichtern uns damit die fristgerechte Bearbeitung aller - auch Ihrer - Bewerbungen.
Ausnahmen:
- Die Bewerbungsfristen für die kooperativen / dualen Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik und Telekommunikationsinformatik laufen vom 1.5. bis 15.10. mit Studienstart jeweils zum Wintersemester im Bewerbungsjahr.
Bonuskriterien
Bei Erfüllung gewisser fachspezifischer Vorkenntnisse, wie z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Teilnahme an fachspezifischen Leistungskursen, kann eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erreicht werden. Die verbesserte Durchschnittsnote (Eignungsnote) darf rechnerisch den Wert 1,0 nicht unterschreiten. Informationen zu den aktuell gütigen Bonuskriterien sind in den Bewerbungsinformation für Bachelorstudiengänge (PDF) einzusehen.
Grad der Qualifikation
Dies entspricht der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Folgende Qualifikationen werden als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt: allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife (Anerkennung in Sachsen vorausgesetzt) und fachgebundene Hochschulreife (für die entsprechende Fachrichtung). Die Bewerbung für ein Studium ohne Abitur ist unter bestimmten Voraussetzungen (§18 SächsHSG) möglich. Ergänzende Informationen finden sich auf unserer Webseite und in der Studienberatung im Dezernat Studienangelegenheiten.
Interne Auswahl
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt u. a. über ein hochschulinternes Bonussystem zur Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Ausgangswert ist die maßgebliche Durchschnittsnote der HZB. Bei Erfüllung zusätzlicher fachspezifischer Bonuskriterien kann die Durchschnittsnote verbessert werden. Die verbesserte Durchschnittsnote nennt man Eignungsnote.
NC-Werte
Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu. Hier finden Sie eine Übersicht der NC-Werte je Studiengang aus den letzten Jahren.
Wartezeit
Die Wartezeit entspricht der Anzahl der Halbjahre (Wartesemester) nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) abzüglich bereits absolvierter Studiensemester an deutschen Hochschulen. Eine über acht Jahre hinausgehende Wartezeit bleibt unberücksichtigt.