Inhalt

Soziale Arbeit orientiert sich an den Prinzipien des demokratischen sozialen Rechtsstaats. Menschenwürde, Freiheit, Gleichberechtigung und Solidarität bilden das Wertefundament. Das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen bilden die Grundlage ihres professionellen Handelns.

Soziale Arbeit ist mit dem Ziel beauftragt, die Gestaltung einer sozialen Gesellschaft zu formen. Mit sozialstaatlichen Leistungen, Bildungs- und Freizeitangeboten sowie politischer Einflussnahme soll soziale Benachteiligung behoben und im besten Fall präventiv verhindert werden.  Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen, fördern und begleiten Menschen aller sozialer Milieus und Altersstufen, die von einer Notsituation bedroht bzw. betroffen sind.

Im Studium „Soziale Arbeit B.A.“ eignen sich die angehenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wissenschaftlich fundiert und interdisziplinär Theorie- und Handlungswissen an - unter anderem aus den Bezugswissenschaften Recht, Psychologie, Pädagogik und Medizin. Dabei werden berufsethische, sozialrechtliche, pädagogische und methodische Kompetenzen vermittelt.

Stimmen aus dem Studium

Antonia Hempe und Theresa Hykel, Fachberaterinnen im Praxisreferat für Soziale Arbeit

Studentinnen der Sozialen Arbeit und Mitglieder des Fachschaftsrates Architektur und Sozialwissenschaften

Podcast, Student der Sozialen Arbeit

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Schwerpunkte

Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit
Praxis
rechtliche Grundlagen
Humanwissenschaftliche Grundlagen

Aufbau

Das Studium umfasst insgesamt sieben Semester. Die ersten drei Semester vermitteln den Studierenden die wesentlichen theoretischen Grundlagen, wobei im zweiten Semester ein Einstiegspraktikum (300h) absolviert wird. An der HTWK Leipzig gehören Methoden und Theorien der Sozialen Arbeit, Gesellschafts- und Humanwissenschaften sowie Rechtswissenschaften zu den Lehrgebieten. In diesem Zeitraum finden darüber hinaus Lehrveranstaltungen zu Studien- und Methodenkompetenzen statt.

Das fünfte Semester besteht aus einer Praxisphase von mindestens 21 Wochen. Die Studierenden erhalten während ihrer fachlich angeleiteten Tätigkeit Einblick in ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Dabei erwerben sie grundlegende berufliche Erfahrungen. Ziel ist es, dass die rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit exemplarisch in einem Bereich kennenzulernen. Die Praxisphase wird durch Ausbildungssupervision und einem Theorie-Praxis-Seminar von der Hochschule begleitet.

Während einer Projektarbeit im sechsten und siebten Semester erlangen die Studierenden Kenntnisse in Konzeption, Durchführung und Evaluation. Hierbei stehen mehrere Themenfelder zur Auswahl.

Darüber hinaus wählen sie im vierten und siebten Semester Veranstaltungen aus folgenden Wahlpflichtmodulen:

  • Ausgewählte Themen aus dem Fachdiskurs
  • Ansätze zur Prävention und Intervention, Methoden Sozialer Arbeit
  • Forschung in der Sozialen Arbeit

Damit wählen die angehenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt in einem der Felder:

  • Soziale Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Soziale Arbeit im Gesundheitsbereich
  • Soziale Arbeit im Gemeinwesen / in der Stadtentwicklung

Zu weiteren Pflichtmodulen zählen die Bedingungen professionellen Handelns, Ethik in der Sozialen Arbeit und das Bachelormodul. Im letzten Semester können im Wahlpflichtbereich noch einmal Vertiefungen in bestimmten Bereichen (z.B. rechtlich, theoretisch oder methodisch) gewählt werden.

Grundlagen

1. Semester

  • Grundlagen Sozialer Arbeit
  • Studien- & Methodenkompetenzen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Bezugswissenschaften (Einführung in die Pädagogik, Sozialmedizin, Soziologie)

2. Semester

  • Praxismodul I mit Selbstreflexion und Theorie-Praxis-Seminar I
  • Theorien Sozialer Arbeit
  • Studium Generale
  • Fachbezogene Fremdsprache Teil 1

3. Semester

  • Psychologische Grundlagen
  • Vertiefung Methoden Sozialer Arbeit
  • Sozialstaatliche Grundlagen I ( Sozialpolitik und Institutionen & Finanzierung der Sozialen Arbeit)
  • Rechtliche Vertiefungen (Verwaltungsrecht, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe)
  • Fachbezogene Fremdsprache Teil 2

4. Semester

  • Berufliche Identitätsbildung
  • Rechtliche Vertiefungen II (Sozialhilfe & Grundsicherung nach dem SGB II/XII)
  • Mental Health und Soziale Arbeit
  • Wahlpflichtmodul Forschung
  • Wahlpflichtmodul Fachansätze der Sozialen Arbeit
  • Wahlpflichtmodul Ansätze zur Prävention, Intervention, Methoden der sozialen Arbeit

Praxisphase

5. Semester

  • Praxismodul II (Vertiefungspraktikum, Supervision/Intervision, Theorie-Praxis-Seminar)

Praxisprojekt / Bachelorarbeit

6. Semester

  • Praxisprojekt I
  • Fallwerkstatt
  • Vertiefung ausgewählte Theorien Sozialer Arbeit
  • Dokumentation in der Sozialen Arbeit
  • Diversität in der Sozialen Arbeit
  • Vertiefung Kommunikation

7. Semester

  • Praxisprojekt II
  • Wahlpflichtmodul Fachbezogene Vertiefung Sozialer Arbeit
  • Bachelormodul (Bachelorseminar, -arbeit, -kolloquium)

Wahlpflichtbereiche 4. und 7. Semester

Ausgewählte Themen aus dem Fachdiskurs

(Die Studierenden wählen ein Angebot im 3. Semester und zwei Angebote im 5. Semester.)

  • Soziale Arbeit mit Kindern
  • Formen pädagogischen Handelns
  • Ausgewählte Fragen der Jugendhilfe
  • Bildung aus bildungsphilosophischer und autobiographischer Sicht
  • Ausgewählte Probleme des Sozialstaats
  • Mental Health
  • Soziale Ungleichheit und Gesundheit
  • Gesundheitspsychologische Ansätze, Gesundheitsförderung
  • Leistungsrecht und Leistungsbringungsrecht nach dem SGB V und XI
  • Transformative Stadtentwicklung und Soziale Arbeit
  • Soziale Arbeit in der Altenhilfe
  • Soziale Arbeit und Inklusion
  • Ausgewählte Fragestellungen aus dem SGB II und XII
  • Soziale Arbeit in urbanen Räumen
  • Soziale Arbeit in der unsichtbaren Stadt
  • Soziale Arbeit und Stadtpolitik Gender und Diversity

Ansätze zur Prävention und Intervention, Methoden Sozialer Arbeit“

(Die Studierenden wählen ein Angebot im 3. Semester und ein Angebot im 5. Semester)

  • Spielpädagogik und ästhetische Bildung
  • Einführung in die systemische Beratung
  • Soziale Arbeit mit Kindern, die durch psychische Krankheiten, Sucht, Behinderung oder Todesfälle in der Familie betroffen sind
  • Genderkompetenz in der Sozialen Arbeit: Wissen, Reflektieren, Handeln
  • Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit
  • Soziale Arbeit in Schulen
  • Methoden der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen
  • Soziale Arbeit im Kontext Paliative Care
  • Soziale Arbeit und Migration
  • Partizipation in der stadträumlichen Sozialen Arbeit
  • Psychosoziale Arbeit mit Einzelnen
  • Einführung in die systemische Beratung II
  • Kooperative Problemlösung im System Schule – Systemische Schulsozialarbeit

Forschen in der Sozialen Arbeit

(Die Studierenden wählen ein Angebot im 5. Semester)

  • Quantitative Forschungsmethoden
  • Qualitative Forschungsmethoden
  • Forschungsansätze in der Sozialen Arbeit
  • Praxisforschung

Akkreditierungsurkunden und Studien- und Prüfungsordnungen

Geprüfte Qualität

Die exzellente Qualität von Studium und Lehre ist durch die Akkreditierung nach den Regeln des Akkreditierungsrates garantiert. Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden für die einzelnen Zeiträume:

Akkreditierungsurkunde SAB bis 30.04.2031 Akkreditierungsrat

Beschluss Akkreditierungsverlängerung SAB bis 30.09.2023

Bescheid Akkreditierungsverlängerung SAB bis 30.09.2023

Akkreditierungsurkunde SAB bis 30.09.2021 Akkreditierungsrat

Akkreditierungsurkunde SAB bis 30.09.2014 Akkreditierungsrat

Studien- & Prüfungsordnungen sowie Modulübersicht

Alltag

So könnte eine Woche aussehen (Beispiel 3. Semester)

  1. Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe

    Das Seminar vermittelt Grundlagen der Prävention und Intervention sowie für die Kinder- und Jugendarbeit relevanten Theorien. Außerdem werden praktische Beispiele für methodisches oder präventives Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen vermittelt, erprobt und ausgewertet.

    Beispiele der praktischen Aufgaben:

    • Methoden der Kinder- und Jugendarbeit selbst durchführen sowie Reflexion und Feedback
    • Vorstellen eines realen Prävention-Programms in der Gruppe
  2. Sozialpsychologie

    Sozialpsychologie erforscht das Verhalten von Menschen in sozialen Kontexten. Die Vorlesung behandelt Theorien und Experimente zu Themenfeldern wie Lernen, Wahrnehmung, Persönlichkeit, Einstellung und Verhalten eines Individuums.

  1. Sozialhilfe und Grundsicherung

    In diesem Modul werden die existenzsichernden Leistungen der Sozialgesetzbücher II, XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes und deren Stellung im Rechtssystem vermittelt.

    Folgendes Kompetenzen sollen dabei erworben werden:

    • Klientinnen und Klienten bei ihren Antragstellungen zu unterstützen und zu beraten
    • Bescheide erklären zu können
    • Rechte und Pflichten der Klientinnen und Klienten zu kennen
  2. Soziale Arbeit mit Gruppen (jede zweite Woche)

    Das Seminar vermittelt Wissen über soziales Lernen in Gruppen, Gruppenprozesse und - dynamiken. Darüber hinaus steht die Rolle der Gruppenleitung im Zentrum des Seminars. Die Studierenden können Methoden als Teilnehmende erfahren und anschließend im Seminar reflektieren.

    Konkrete Wissensbereiche:

    • Theoretische Grundlagen der Gruppen-, Erlebnis- & Wildnis- wie Theaterpädagogik
    • Gesprächsführung der Themenzentrierten Interaktion
    • konzeptuelle Planung und Durchführung von Gruppenarbeit

     

     

  1. Gemeinwesenarbeit

    In der Gemeinwesenarbeit werden die Bedürfnisse des Gemeinwesens, also beispielsweise der Menschen eines Stadtteils, ermittelt und durch partizipative Methoden versucht zu befriedigen. Das Seminar behandelt die Geschichte der Gemeinwesenarbeit sowie praktische Methoden und theoretische Modelle. Eine Stadtteilbegehung und die Teilnahme an einer Quartiersratssitzung bieten den Studierenden praktische Anknüpfungspunkte an das Tätigkeitsfeld.

  2. Sozialpolitik

    Das Seminar behandelt Theorie und Geschichte des deutschen Sozialstaats, analysiert ausgewählte Probleme des Sozialstaats und beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen der Kommunen. Die Studierenden sollen dazu befähigt werden, das deutsche Sicherungssystem im europäischen Kontext einzuordnen, staatliche Sozialleistungen zu kennen und diese diskutieren zu können.

  1. Verwaltungsrecht

    Das Verwaltungsrecht und die Soziale Arbeit überschneiden sich häufig. Das Seminar vermittelt deshalb die juristischen Grundlagen und Verfahren im Kontext von Verwaltungsakten. Außerdem wird die Rolle der Verwaltung im demokratischen, sozialen Rechtsstaat beleuchtet. Die Studierenden arbeiten im Seminar mit dem Sozialgesetzbuch X, das Verwaltungsakte normiert.

  2. Institution und Finanzierung

    Die Studierenden erhalten im Seminar einen Überblick über die Wohlfahrtspflege in Deutschland, ihre Grundlagen und ihre Entwicklungsgeschichte. Der Hintergrund zur heutigen Trägerlandschaft wird erläutert und wichtige Behörden, deren Zuständigkeiten und Organisation vorgestellt. Das Seminar vermittelt Wissen zu rechtlichen Regelungen im Bereich der Sozialen Arbeit.

  3. Sozialhilfe und Grundsicherung

    In diesem Modul werden die existenzsichernden Leistungen der Sozialgesetzbücher II, XII und des Asylbewerberleistungsgesetzes und deren Stellung im Rechtssystem vermittelt.

    Folgendes Kompetenzen sollen dabei erworben werden:

    • Klientinnen und Klienten bei ihren Antragstellungen zu unterstützen und zu beraten
    • Bescheide erklären zu können
    • Rechte und Pflichten der Klientinnen und Klienten zu kennen
  1. Berufsrecht (zweiwöchig)

    Die anwendungsnahe Vorlesung wird alle zwei Wochen abgehalten. Es werden für die Berufspraxis der Sozialen Arbeit relevante Rechtsgrundlagen vermittelt.

    Diese sind beispielsweise:

    • zivilrechtliche Haftung
    • strafrechtliche Verantwortlichkeit
    • Schweigepflicht
    • Zeugnisverweigerungsrecht
    • Sozialdatenschutz
    • Aufsichtspflichten etc.
  2. Einführung in die Allgemeine Pädagogik

    Von Sokrates bis zu Maria Montessori behandelt das Seminar klassische Konzepte der Pädagogik. Neben der Geschichte der Pädagogik werden soziologische und philosophische Fragestellungen diskutiert. Dabei erwartet die Studierenden ein anregender Diskurs, Austausch und Lektüre im Selbststudium.

  3. Fachbezogene Fremdsprachen

    Die Studierenden erwartet eine fachbezogene Sprachausbildung, die die beruflichen Möglichkeiten erweitert. Das Seminar setzt Grundkenntnisse in der ausgewählten Sprache voraus. Behandelt wird fremdsprachliche Lektüre, Grammatik- und Fachterminologie sowie Kommunikation zu beruflich relevanten Themen und Anlässen.

Highlights

Beispielaufgaben

Toll, dass Sie sich für den Studiengang Soziale Arbeit an der HTWK Leipzig interessieren! Hier gibt es die Möglichkeit kurze Beispielaufgaben zu typischen Inhalten auszuprobieren. Wichtig: Unsere Beispielaufgaben sind kein Leistungstest! Sie sollen vielmehr einen ersten Einblick geben, mit welchen Themen und Aufgabenstellungen sich Studierende dieses Studiengangs befassen.

Fragen - Beispielaufgaben Soziale Arbeit

Berufsfelder

Die beruflichen Aussichten für ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sehen momentan sehr vielversprechend aus. Neben der hohen Nachfrage von Fachkräften ist auch die Vielseitigkeit der Tätigkeitsfelder hervorzuheben.

In welchen der folgenden Berufsfelder könnten Sozialarbeitende tätig sein?

Perspektive

Wie geht es weiter?

Nach dem erfolgreichen Studium können die Absolventinnen und Absolventen die staatliche Anerkennung beantragen und dann die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin" bzw. „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter“ führen. Anstellungen finden die Absolventinnen und Absolventen beispielsweise bei der kommunalen Sozialverwaltung (z. B. Das Jugend- oder Gesundheitsamt) sowie bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen/Vereine). Seit einigen Jahren sind Sozialarbeitende auch zunehmend freiberuflich tätig. Alternativ zum Berufseinstieg haben Studierende mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums die Möglichkeit, einen Master - Praxisentwicklung und Forschung in der Sozialen Arbeit an der HTWK anzuschließen.

Auswahl möglicher Arbeitsbereiche nach dem Studium

  • Frühpädagogik

  • Kinder- und
    Jugendarbeit

  • Heimerziehung

  • Gesundheits- und
    Suchtkrankenhilfe

  • Krankenhaussozialdienst

  • Altenarbeit

  • Straffälligen- und
    Wohnungslosenhilfe

  • Stadtteilarbeit

Zulassung

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife bzw. ein Hochschulzugang nach § 18 Abs. 3 - 7 SächsHSG.

Hinweise zur Zulassungsbeschränkung

Die überwiegende Mehrheit der Bachelorstudiengänge an der HTWK Leipzig ist zulassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. Die Studienplätze werden nach Abzug verschiedener Vorabquoten (z.B. Zweitstudienbewerber-/innen) vergeben nach: der HZB-Note (Quote 20 %), der Wartezeit (Quote 20 %) und nach den Kriterien der hochschulinternen Auswahl (Quote 60 %).

https://www.htwk-leipzig.de/auswahlverfahren/ 

Zulassungsverfahren der HTWK Leipzig

Das detaillierte Zulassungsverfahren der HTWK ist hier beschrieben.

Numerus Clausus Orientierung

Die NC-Werte-Übersicht finden Sie unter www.htwk-leipzig.de/nc.

Bonusmerkmale Soziale Arbeit – Bachelor

Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnitts- bzw. Abschlussnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Werden innerhalb eines Merkmals gleichzeitig mehrere Untermerkmale erfüllt, findet nur ein Bonuswert Berücksichtigung (z. B. Merkmal 4 a.) und 4 c.) = 0,3). Erfüllen Studienbewerbernde mehrere Merkmale, so wird der Bonus addiert bis zu einem maximalen Wert von 1,0. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann sich durch den Bonus folglich allenfalls um eine Note verbessern, bis maximal 1,0.

Merkmal 1 - Bonus 0,5
Neben Englisch eine zweite im Zeugnis der HZB ausgewiesene Fremdsprache

Merkmal 2 - Bonus 0,5
Erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Fachschulausbildung als

  • Erzieher*in
  • Altenpfleger*in
  • Krankenpfleger*in

Merkmal 3 - Bonus 0,3
a.) Erfolgreicher Abschluss jeder anderen Berufsausbildung von mindestens 2,5 Jahren entsprechend dem Berufsausbildungsvertrag 
b.) Nachweis einer mindestens dreijährigen Vollzeitberufstätigkeit im sozialen, technischen, handwerklichen oder administrativen Bereich

Merkmal 4 - Bonus 0,3
Nachweis sonstiger relevanter Erfahrungen
a.) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ, FSJ Kultur) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten (Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten).
b.) Ableistung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres (BSJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten
c.) Ableistung eines Vollzeitpraktikums im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich im Umfang von mindestens 11 Monaten
d.) Ableistung eines Zivildienstes im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
e.) eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit (oder mindestens 750 Stunden), die dem Merkmal 2 gleichkommt
f.) ein Auslandsaufenthalt* von mindestens 11 Monaten nach dem schulischen Abschluss (z. B. als Aupair oder Arbeitnehmer) oder im Rahmen nicht gesetzlich geregelter Freiwilligen-Dienste (Entwicklungshilfe, Friedensdienste, Europäischer Freiwilligendienst)
g.) Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes im Umfang von 11 Monaten im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich

* Als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem Studienbewerbernde keine Staatsangehörigkeit besitzen.

Die hier aufgeführten Bonuskriterien gelten für die Bewerbung zum Wintersemester 2023/24. Rechtsgrundlage ist die aktuell geltende Auswahlordnung (Ordnung für das hochschulinterne Auswahlverfahren grundständiger Studiengänge), nachzulesen unter www.htwk-leipzig.de/rechtsgrundlagen/.

Was ist eigentlich …?

Bewerbungsfristen Bachelorstudiengänge

Alle Bachelorstudiengänge starten im Wintersemester (Oktober). Als Bewerbungszeit für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vor dem 16.01. des Bewerbungsjahres erhielten (Alt-Abiturientinnen und Alt-Abiturienten), gilt der Zeitraum vom 01.05. bis 31.05. Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre HZB bis zum 31.07. des Bewerbungsjahres erwerben, gilt die Bewerbungszeit vom 01.05. bis 15.07. Bewerbungen nach dem 15.07. des Bewerbungsjahres können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

Ausnahmen:

  • Die Bewerbungsfristen für die kooperativen / dualen Studiengänge Informations- und Kommunikationstechnik und Telekommunikationsinformatik laufen vom 1.5. bis 15.10. mit Studienstart jeweils zum Wintersemester im Bewerbungsjahr.

 

Bonuskriterien

Bei Erfüllung gewisser fachspezifischer Vorkenntnisse, wie z. B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Teilnahme an fachspezifischen Leistungskursen, kann eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erreicht werden. Die verbesserte Durchschnittsnote (Eignungsnote) darf rechnerisch den Wert 1,0 nicht unterschreiten. Informationen zu den aktuell gütigen Bonuskriterien sind in den Bewerbungsinformation für Bachelorstudiengänge (PDF) einzusehen.

Grad der Qualifikation

Dies entspricht der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Folgende Qualifikationen werden als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt: allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife (Anerkennung in Sachsen vorausgesetzt) und fachgebundene Hochschulreife (für die entsprechende Fachrichtung). Die Bewerbung für ein Studium ohne Abitur ist unter bestimmten Voraussetzungen (§17 SächsHSFG) möglich. Ergänzende Informationen finden sich auf unserer Webseite und in der Studienberatung im Dezernat Studienangelegenheiten.

Interne Auswahl

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt u. a. über ein hochschulinternes Bonussystem zur Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Ausgangswert ist die maßgebliche Durchschnittsnote der HZB. Bei Erfüllung zusätzlicher fachspezifischer Bonuskriterien kann die Durchschnittsnote verbessert werden. Die verbesserte Durchschnittsnote nennt man Eignungsnote.

NC-Werte

Reicht die Zahl der Studienplätze nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber, entstehen im Ergebnis der Auswahlverfahren Zulassungsgrenzen (Numerus Clausus). Diese Grenzränge ergeben sich für jeden Studiengang nach Abschluss des Auswahlverfahrens jährlich neu. Hier finden Sie eine Übersicht der NC-Werte je Studiengang aus den letzten Jahren.

Wartezeit

Die Wartezeit entspricht der Anzahl der Halbjahre (Wartesemester) nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) abzüglich bereits absolvierter Studiensemester an deutschen Hochschulen. Eine über acht Jahre hinausgehende Wartezeit bleibt unberücksichtigt.

Weitere Studiengänge

Kontakt

Allgemeine Studienberatung


M. A. Anne Herrmann
Raum:
Telefon:
+49 341 3076-6156

Studiendekanin & Studienfachberatung

Prof. Dr. phil. Heike Förster
Telefon:
+49 341 3076-4411

Prüfungsamt

Christina Rößler
Telefon:
+49 341 3076-8455

Studienamt

Susann Graupner
Raum:
Telefon:
+49 341 3076-4427
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