Hinweise zur Situation nach dem Brexit
Nach langjährigen Verhandlungen wurde am 31. Dezember 2020 die Übergangsphase beendet und ein Partnerschaftsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt. Dieser Partnerschaftsvertrag sieht keine Teilnahme des Vereinigten Königreichs an der neuen Erasmus+ Programmgeneration (2021 – 2027) vor.
Auslandsstudium
Die aktuell laufenden Verträge mit unseren britischen Partnerhochschulen sind für das Akademische Jahr 2021/2022 noch gültig. Studierende, die im Akademischen Jahr 2021/2022 an einer Partnerhochschule in Großbritannien studieren möchten, können über Erasmus+ gefördert werden.
Bei Aufenthalten von bis zu sechs Monaten ist kein Visum notwendig. Allerdings dürfen Studierende während dieser Zeit nicht neben dem Studium in Großbritannien arbeiten. Ab dem 1. Oktober 2021 ist für die Einreise ein gültiger Reisepass zwingend erforderlich. Studierende, die länger als sechs Monate in Großbritannien studieren, müssen online ein Studierenden-Visum beantragen. Das Visum kostet 348 britische Pfund.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.
Auslandspraktikum
Für Studierende, die ein Praktikum in Großbritannien im Rahmen des Erasmus+ Programms durchführen möchten, ist ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) notwendig. Dafür muss der British Council ein Certificate of sponsorship ausstellen. Das Certificate of sponsorship kann allerdings nicht von den Studierenden selbst, sondern muss von der entsendenden Einrichtung beantragt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Leonardo-Büro Sachsen, über das Sie auch Ihre Erasmus+ Förderung für das Auslandspraktikum beantragen.
Das Visum kostet 255 britische Pfund. Zusätzlich müssen Studierende eine Gebühr für den Zugang zum britischen Gesundheitsdienst (NHS) zahlen. Die Gebühr beträgt 470 britische Pfund pro Jahr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.