„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“
Johann Wolfgang von Goethe
Anerkennung der Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem StudierendenRat der HTWK Leipzig (kurz StuRa) und dem Hochschulkolleg (vormals Hochschulzentrum für überfachliche Bildung) vom März 2011 ist die Anerkennung einer engagierten Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung der HTWK Leipzig als Studium-generale-Leistung möglich.
Voraussetzungen
- Mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Fachschaftsrat oder im StudierendenRat der HTWK Leipzig.
- Die Tätigkeit während der Mitgliedschaft soll mindestens 20 Stunden pro Monat betragen.
- Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Fachschaftsrates bzw. StudierendenRates.
- Engagement bei der Tätigkeit im Fachschaftsrat bzw. Studierendenrat, so beispielsweise die Bekleidung eines Amtes und die Teilnahme an Arbeitskreisen.
- Anfertigung eines Reflexionsberichtes über die Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung.
Reflexionsbericht
Der Reflexionsbericht soll Auskunft geben über die Erreichung der Lernziele, die sich aus der Gemeinsamen Präambel der sächsischen Hochschulen für das Studium generale ableiten lassen, insbesondere den Punkten
- Vermittlung reflektierender und interkultureller Analysen,
- Entwicklung und Förderung von sozialer, kultureller und ethischer Kompetenz,
- Interaktion zwischen der Hochschule und Gesellschaft auch in ihrem regionalen Kontext.
Leitfragen für die Abfassung des Berichtes können zum Beispiel sein:
- Was waren die persönlichen Zielstellungen für das hochschulpolitische Engagement?
- Auf welche Programmpunkte/Alleinstellungsmerkmale wurde in den Wahlen gesetzt?
- Auf welche Weise wurde versucht, die Zielstellungen umzusetzen?
- Welche Ziele konnten erreicht werden, welche Ziele konnten (noch) nicht erreicht werden?
- Haben sich die Rahmenbedingungen (durch die persönliche Arbeit) während des Zeitraums verändert?
Im Zentrum steht also die Reflexion über das eigene Handeln.
Hinweise
Ein Tätigkeitsbericht erfüllt nicht die genannten Anforderungen.
Nicht jede Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung ist geeignet, die o. g. Kompetenzen auszubilden. Rein verwaltende Arbeiten oder die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen können nicht anerkannt werden.
Der Umfang sollte zwei Seiten nicht unterschreiten und nicht mehr als fünf Seiten umfassen.
Unter den genannten Voraussetzungen wird eine Tätigkeit im Umfang von 2 ECTS anerkannt.
Verfahren
Auf Antrag des Studierenden stellt der StuRa bei Vorliegen der Voraussetzungen 1–4 eine Amtszeitbescheinigung aus und reicht diese zusammen mit dem Reflexionsbericht weiter an den Leiter des Hochschulkollegs / Studium generale.
Außerdem schreiben Sie sich bitte über OPAL/Studium generale in den Kurs "Studentische Selbstverwaltung" ein.
Genügt der Reflexionsbericht den genannten Anforderungen, kann der Studierende in der Regel binnen weniger Tage seinen Schein im Studium-generale-Büro abholen.
Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. Weitere Details sind in der Vereinbarung vom März 2011 geregelt, die beim StuRa eingesehen werden kann.
Umfang der Anerkennung
Bitte beachten Sie, dass auch hier die Lernziele des in Ihrem Curriculum verankerten Moduls gelten, etwa: "Die Studierenden sollen dabei befähigt werden, über ihr eigenes Handeln zu reflektieren, ihr Wissen einzuordnen und Zusammenhänge zu erkennen."
Im Vordergrund steht daher die Reflexion und nicht die Arbeitszeit, die Sie für das Gremium aufgebracht haben. Ganz gleich, wie lange Sie für Fachschaftsrat oder Studierendenrat tätig waren, erkennen wir für diesen Erkenntnisprozess immer 2 LP an.