Informatik

Master | Fakultät Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften
Wir leben im globalen Informationszeitalter und können uns eine Welt ohne Internet und Computer nicht mehr vorstellen. Es braucht Fachkräfte, um Informationen zu verarbeiten und darzustellen.
Studieninhalt
Der Erwerb eines zweiten berufsqualifizierenden Abschlusses ist das Ziel des Masterstudiengangs Informatik. Dazu sind die Kenntnisse, die in der Regel im vorangegangenen Bachelorstudiengang erworben wurden, zu vertiefen und durch die Belegung weiterer Module auszubauen. Die Ausbildung zum Master zeichnet sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit aus. In die Ausbildung ist die Bearbeitung eines größeren Projektes integriert. Besonders die selbstständige wissenschaftliche Arbeit der Studierenden sichert ein tiefgründiges Verständnis der Zusammenhänge von Resultaten der Theorie. Das Studium wird mit der Masterarbeit abgeschlossen, von der ein hoher theoretischer Anspruch erwartet wird.
Im Rahmen der Akkreditierung wurde der Studiengang nach den Richtlinien der ASIIN als stärker anwendungsorientiert eingestuft.
Studienaufbau
Pflicht-/Wahlpflichtmodule: 1. bis 3. Semester
Masterarbeit: 4. Semester
Dieser Studiengang kann auch in Teilzeit absolviert werden. Die Studiendauer beträgt dann sechs Semester mit der Masterarbeit im 6. Semester.
Das Studium ist modular aufgebaut. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Für bestandene Modulprüfungen werden ECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System) vergeben, deren Anzahl sich am Gesamtaufwand orientiert, der von den Studierenden für das Modul erbracht werden muss. Ein umfangreiches Angebot an Wahlpflichtmodulen bietet viel Freiraum für eine individuelle Studiengestaltung. Wahlpflichtmodule mit starken inhaltlichen Bezügen werden zu Kompetenzbausteinen zusammengefasst. Der Wahlpflichtkatalog umfasst die Kompetenzbausteine
- Systematische Software-Entwicklung,
- Business Intelligence,
- parallele und verteilte Anwendungen sowie
- Scientific Computing.
Die Oberseminare werden von den Studierenden durch Vorträge und Diskussionen aktiv gestaltet; sie dienen der Schulung der wissenschaftlichen Kommunikationsfähigkeit und der Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsergebnissen.
Mit der Bearbeitung eines Projekts im Umfang von 4 ECTS-Punkten sind praktische Fähigkeiten bei der Lösung schwieriger Probleme zu vervollkommnen und nachzuweisen.
Im vierten Semester bzw. bei Teilzeit im sechsten Semester steht die Anfertigung der Masterarbeit im Vordergrund, mit welcher Fähigkeiten zu anspruchsvoller wissenschaftlicher Bearbeitung einer Thematik des Fachgebiets im vorgegebenen Zeitrahmen nachzuweisen ist. Die Masterarbeit ist in Form eines Kolloquiums zu verteidigen.
Berufliche Perspektiven
Wie auch beim Bachelorstudiengang finden Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums zumeist eine Tätigkeit in Unternehmen, die Software/Hardware entwickeln, herstellen und vertreiben, bei Computeranwendern in Wissenschaft, Technik und Wirtschaft, bei Beratungsunternehmen, im Öffentlichen Dienst, in Lehr- und Weiterbildungsinstitutionen sowie Forschungsinstituten. Im Vergleich zum Bachelorstudiengang hat der Masterstudiengang einen höheren wissenschaftlichen Anspruch und qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen insbesondere für stärker konzeptionelle und leitende Tätigkeiten. Durch erfolgreiches Absolvieren der Ausbildung wird ein Abschluss erworben, der
- zu anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Informatik und auf verwandten Gebieten befähigt,
- in besonderem Maße zu einer Tätigkeit in leitender Stellung qualifiziert,
- weltweite Einsetzbarkeit ermöglicht,
- die Möglichkeit einer Laufbahn im höheren Dienst eröffnet und
- den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion im In- und Ausland ebnet.
Voraussetzungen & Zulassungsbeschränkung
Zugangsvoraussetzungen: Bachelorabschluss oder ein vergleichbarer akademischer Abschluss auf dem Gebiet der Informatik oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Gebiet mit starkem Informatikbezug und einem ausreichendem Anteil an Informatikausbildung
Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus clausus (NC)
Bewerbungszeitraum & Studienbeginn
Bewerbungen nimmt die Hochschule jährlich vom 1. Mai bis 15. Juli (Ausschlussfrist) entgegen. Erfolgreiche Bewerber starten dann zum Wintersemester (= Anfang Oktober).
Während des Studiums ins Ausland?
Die HTWK Leipzig ist mit rund 100 Partnerhochschulen in mehr als 30 Ländern vernetzt. Für diesen Studiengang wird das 4. Fachsemester (bei Vollzeitstudium bzw. 6. Fachsemester bei Teilzeitstudium) für einen Auslandsaufenthalt empfohlen. Auch ein Auslandspraktikum auf freiwilliger Basis ist möglich.
Studiengebühren
Im Regelfall werden keine Studiengebühren erhoben.
Wie an allen staatlichen Hochschulen zahlen Studierende auch an der HTWK Leipzig einen geringen Semesterbeitrag (Vorteile: Ticket für den öffentlichen Nahverkehr enthalten, weitere Serviceleistungen des Studentenwerks inkl. Nutzung aller Mensen).
Regelstudienzeit & Abschluss
Nach 4 Semestern Regelstudienzeit in Vollzeit bzw. 6 Semester bei Teilzeit und bestandener Abschlussprüfung wird der akademische Grad - Akademischer Grad: Master of Science, Abkürzung M.Sc., verliehen. In Summe müssen dafür 120 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) erbracht werden.
Englische Bezeichnung: Computer Science - Master of Science
Geprüfte Qualität: Akkreditierung
Die exzellente Qualität von Studium und Lehre ist durch die Akkreditierung nach den Regeln des Akkreditierungsrates garantiert. Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden für die einzelnen Zeiträume:
akkreditierungsurkunde inm 20190930 akkreditierungsrat.pdf
akkreditierungsurkunde inm 20190930 asiin.pdf
akkreditierungsurkunde inm 20150417 akkreditierungsrat.pdf
akkreditierungsurkunde inm 20150417 asiin.pdf
akkreditierungsurkunde inm 20141017 akkreditierungsrat.pdf
akkreditierungsurkunde inm 20141017 asiin.pdf
akkreditierungsurkunde inm 20130930 akkreditierungsrat.pdf
Studien- & Prüfungsordnungen: Aktuelle Fassungen
Studienordnung (vom 19.04.2016, gilt ab 19.04.2016) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2016/17 immatrikuliert sind
Prüfungsordnung (vom 19.04.2016, gilt ab 19.04.2016) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2016/17 immatrikuliert sind
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Studien- & Prüfungsordnungen: Ältere Fassungen
Studienordnung (vom 24.06.2014, gilt ab 24.06.2014) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2014/15 immatrikuliert sind
Prüfungsordnung (vom 24.06.2014, gilt ab 24.06.2014) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2014/15 immatrikuliert sind
Studienordnung (vom 29.10.2013, gilt ab 29.10.2013) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2013/14 immatrikuliert sind
Prüfungsordnung (vom 29.10.2013, gilt ab 29.10.2013) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2013/14 immatrikuliert sind
Studienordnung (vom 14.12.2010, gilt ab 14.12.2010) für alle Studierenden
Prüfungsordnung (vom 14.12.2010, gilt ab 14.12.2010) für alle Studierenden
Studienordnung (vom 15.08.2006, gilt ab 15.08.2006) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2006/07 immatrikuliert sind
Prüfungsordnung (vom 15.08.2006, gilt ab 15.08.2006) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2006/07 immatrikuliert sind
Erste Änderungssatzung zur Studienordnung (vom 14.12.2010, gilt ab 14.12.2010) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2010/11 immatrikuliert sind
Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung (vom 14.12.2010, gilt ab 14.12.2010) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2010/11 immatrikuliert sind
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe und veralten ggf. durch eine neuere Fassung. Verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
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