Änderung der Anwesenheitspflicht während der Kernzeit für Beschäftigte der Gleitzeit im Juli/August
Aufgrund der zunehmend hohen Lufttemperaturen wird in den Monaten Juli und August 2019 für Beschäftigte der Gleitzeit mit sofortiger Gültigkeit die Anwesenheitspflicht während der Kernzeit in den Nachmittagsstunden ohne sonstige Änderung der Dienstvereinbarung Nr. 1/2013 zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit (DV/FlexAZ) außer Kraft gesetzt.
Die Gleitzeitspanne gemäß § 3 Abs. 4 DV/FLexAZ ermöglicht es Ihnen bereits jetzt, mit Ihrer Arbeit ab 6 Uhr zu beginnen. Somit haben Sie nunmehr auch die Möglichkeit, Ihre Arbeit bereits ab 12 Uhr zu beenden, sofern dringende dienstliche Gründe (wie z. B. Fristen, Sprechzeiten, Betreuung von Lehrveranstaltungen/ Praktika, sonstige Termine) dem nicht entgegenstehen.
Insofern bitte ich um Abstimmung mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten. Der Personalrat hat der Änderung der Anwesenheitspflicht während der Kernzeit für Beschäftigte der Gleitzeit in den Monaten Juli und August 2019 zugestimmt.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass diese Änderungen nur diejenigen betreffen, die am Gleitzeit-Arbeitszeitmodell teilnehmen. Für Beschäftigte der Regelarbeitszeit oder der modifizierten Regelarbeitszeit gilt das gewählte Arbeitszeitmodell unverändert fort. Selbstverständlich steht es diesen Beschäftigten frei, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Gleitzeit zu wechseln.
Das entsprechende Formular finden Sie im Intranet der HTWK Leipzig im Bereich „Formulare zum Download“.
Fragen zu den unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen beantwortet Ihnen das Dezernat Personal gern.
(Information der Kanzlerin vom 23.7.2019)