Wahlleitung fordert zur Kandidatur auf bzw. bittet um Vorschläge
Die gewählten dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Bereiche werden voraussichtlich Ende Juni 2024 die/den Gleichstellungsbeauftragte/n der HTWK Leipzig samt Stellvertretung(en) wählen (§ 56 Absatz 3 Satz 3 SächsHSG. Der Rektor wird die dann gewählten (stellvertretenden) Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für eine jeweils dreijährige Amtszeit bestellen (§ 13 Absatz 1 Satz 1 SächsGleiG).
Wählbar sind grundsätzlich alle Beschäftigten der HTWK Leipzig.
Nicht gewählt und bestellt werden können Personen, die der Personalvertretung oder der Schwerbehinderten-vertretung angehören (§ 15 Absatz 2 Satz 2 SächsGleiG).
Die Wahlleiterin, Kanzlerin Prof. Swantje Rother, forderte in einem Schreiben vom 4. Juni die Beschäftigten zur Kandidatur auf und bat darum, bis spätestens Dienstag, 18. Juni 2024 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen.
Wahlvorschläge können ausschließlich schriftlich im Büro der Wahlleiterin und Kanzlerin – Eichendorffstraße 2, Zimmer 414 (Wahlbüro) – eingereicht werden.
Sie müssen Namen und Unterschriften der Vorschlagenden sowie die Einverständniserklärungen der Kandidierenden enthalten.