Vom 18.-20. Juni 2019 werden an der Hochschule Senat und Erweiterter Senat neu gewählt
Senat und Erweiterter Senat werden alle fünf Jahre werden neu gewählt – in diesem Jahr ist es wieder soweit. Die Amtsperiode der neu gewählten Vertreter und Vertreterinnen beginnt am 01. Oktober 2019 und dauert fünf Jahre.
Jede Wahlperson hat drei Stimmen, die sie jeweils einzeln vergeben oder aber auch „gebündelt“ für eine Person bzw. Liste. Die Stimmabgabe ist an den Wahltagen jeweils von 9 bis 15 Uhr möglich. Die Abstimmungsräume werden von den Dekanen im Benehmen mit den benannten Wahlhelfern bestimmt . Wahlbüro für die Wahlberechtigten, die keiner Fakultät zugeordnet werden – zum Beispiel der Verwaltung und von zentralen Einrichtungen – ist das Sekretariat der Kanzlerin, Prof. Dr. Swantje Heischkel, die auch Wahlleiterin ist (Eichendorffstr. 2, Zimmer 414). Dort erfolgt am 21. Juni auch die Stimmauszählung durch den Wahlausschuss. Dieser besteht aus der Kanzlerin, dem Justitiar der Hochschule, Dieter Birkenmaier, und Toni Nabrotzky vom StuRa als Vertreter der Studierendenschaft.
Verfahren der Stimmauszählung
Die Stimmen werden nach dem so genannten d’Hondt-Verfahren ausgezählt, benannt nach dem belgischen Juristen Victor d’Hondt , der im 19. Jahrhundert lebte. Er legte den Grundstein für die Methode der so genannten „proportionalen Repräsentation“, des Sitzzuteilungsverfahrens im so genannten Verhältniswahlsystem. Dieses ermöglicht es auch Minderheiten, in gewählten Gremien vertreten zu sein. So bestehen auch jetzt bei den Hochschulwahlen die Wahlvorschläge aus Einzel- und Listenwahlvorschlägen. Eine Liste ist ein interessengebundener Zusammenschluss einer Gruppe von Personen. Das bedeutet: Alle Stimmen, die auf Kandidierende einer Liste entfallen, werden für diese Liste addiert. Das heißt also, selbst wenn die einzelnen Kandidaten einer Liste jeweils wenige Stimmen erhalten, kann die Summe dennoch dazu führen, dass die Liste viel stärker ist als ein konkurrierender Einzelkandidat (ohne Listenplatzierung). Davon profitiert dann wiederum die Persom der Liste, die auf dieser die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte - diese bekommt dann den ersten Sitz zugewiesen. Die Reihenfolge der weiteren Sitze verhält sich entsprechend.
Von der Gesamtzahl der Stimmen hängt außerdem ab, wie viele Sitze insgesamt auf eine Liste entfallen. Dieses Verfahren, dem eine bestimmte Berechnung zugrundeliegt, nennt sich Höchstzahlenvergleich.
Das Wahlergebnis wird am 25. Juni im Wahlbüro, im Rektorat, in den Dekanaten und weiteren zentralen Stellen der Hochschule sowie hier im Intranet bekanntgegeben. Das gilt gleichzeitig auch als Benachrichtigung der gewählten Kandidierenden.
Hintergrund: Ablauf der Wahl
Das Wählerverzeichnis lag vom 6. Bis zum 10. Mai 2019 an verschiedenen Stellen der Hochschule zur Einsicht aus, z.B. in den Dekanaten, Dezernaten, im Rektorat und weiteren. Dass jemand wählen darf setzt eine Eintragung ins Wählerverzeichnis voraus. Die Wahlvorschläge konnten als Einzel- oder Listenwahlvorschläge schriftlich vom 13. bis zum 17. Mai im Wahlbüro eingereicht werden. Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 3. Juni an den genannten Stellen bekanntgegeben.