Wir möchten euch daran erinnern, dass Studierende, die zu Beginn ihres Studiums BAföG beantragt haben, ab dem Beginn des 4. Fachsemesters einen Nachweis über die erbrachten Studienleistungen vorlegen müssen.
Bitte beachtet: In der Regel erfolgt keine gesonderte Aufforderung zur Einreichung des Leistungsnachweises durch das BAföG-Amt. Es liegt daher in eurer Verantwortung, den erforderlichen Nachweis rechtzeitig unaufgefordert einzureichen.
Für die Bereitstellung und Bearbeitung der BAföG-Bescheinigung wendet euch an eure Studienämter:
https://www.htwk-leipzig.de/studieren/beratung-und-service/studienamt
Wir wünschen Euch weiterhin viel Erfolg im Studium!
