Informationen des Personalrates zu Dienstreisen
Zum 10. Juni 2023 haben sich mit der Novellierung des Sächsischen Reisekostengesetzes der Satz für die Wegstreckenentschädigung von 17 Cent auf 20 Cent und der Grenzsatz für die Hotelkosten von 70 EUR auf 90 Euro erhöht.
Der vollständige Gesetzestext ist abrufbar unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10536-Saechsisches-Reisekostengesetz .