NEU: Kostenerstattung seitens Arbeitgeber ausschließlich für Optikbetriebe, die Rahmenvertrag beigetreten sind
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat im Namen des Freistaates Sachsen mit dem Mitteldeutschen Augenoptiker- und Optometristenverband der Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt (MDAV) einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Bildschirmarbeitsbrillen abgeschlossen.
Zweck dieses Vertrages ist es, die Beschaffung medizinisch erforderlicher Bildschirmarbeitsbrillen zu den durchschnittlich niedrigsten Marktpreisen zu ermöglichen.
Neu ist, dass im Rahmen der Kostenerstattung seitens der Arbeitgeber nur noch solche Augenoptikerbetriebe berücksichtigt werden können, die diesem Rahmenvertrag mittels schriftlicher Erklärung beigetreten sind.
Eine Übersicht der bislang beigetretenen und somit lieferberechtigten Augenoptikerbetriebe ist hier zu finden: www.mdav.de
Gleichzeitig wurde auch der Antrag zur Beschaffung einer Bildschirmarbeitsbrille angepasst und ersetzt ab sofort die Vorgängerversionen.