Änderung der Anwesenheitsplicht während der Kernzeit für Gleitzeit-Beschäftigte
Aktuell müssen wir uns auf eine länger anhaltende Hitzeperiode in Mitteldeutschland einstellen. Viele von uns fühlen sich bei heißen Temperaturen nicht wohl oder haben gesundheitlich Probleme, die Hitze zu ertragen.
Die Hochschulleitung hat unter Einbeziehung des Personalrates sich dieses Themas angenommen, um den Aufenthalt in der Hochschule so erträglich wie möglich zu machen.
Ergänzend zu den Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung möchten wir Ihnen gern für unsere Hochschule folgende Informationen und Festlegungen bekannt geben:
Regelungen zu den Arbeitsräumen
In der Konkretisierung zur ArbeitsstättenVO ist vorgesehen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten soll. Soweit die Außenlufttemperatur über 26 Grad beträgt, sollen beim Überschreiten der Raumtemperatur von 26 Grad zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um Ihre temperaturbedingte Beanspruchung zu reduzieren. Beispielhaft kommen hierfür folgende Maßnahmen in Betracht:
a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
g) Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Konkret bitten wir Sie, soweit vorhanden, Jalousien auch nach Ende der Arbeitszeit geschlossen zu halten. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die früh als erste am Arbeitsort eintreffen, bitten wir, in Ihrem Bereich großzügig in den frühen Morgenstunden zu lüften. Nicht zuletzt können und sollen Ventilatoren genutzt werden. Soweit sie dahingehend Ersatz- oder Erstbeschaffungsbedarf haben, lösen Sie bitte den Beschaffungsprozess über den üblichen Dienstweg aus. Die Hochschulverwaltung kümmert sich gern um eine kurzfristige Zurverfügungstellung der Geräte.
Hier finden Sie den vollständigen Text der einschlägigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Änderung der Anwesenheitspflicht während der Kernzeit für Beschäftigte im Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" in den Monaten Juli und August
Mit sofortiger Wirkung und bis Ende August 2024 wird für alle Beschäftigten im Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" die Anwesenheitspflicht während der Kernzeit gemäß § 3 Abs. 3 der Dienstvereinbarung Nr. 1/2013 zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit (DV/FlexAZ) auf 12 Uhr vorverlegt.
Die Gleitzeitspanne gemäß § 3 Abs. 4 DV/FLexAZ ermöglicht es Ihnen bereits jetzt schon, mit Ihrer Arbeit ab 6 Uhr zu beginnen. Somit haben Sie ab sofort auch die Möglichkeit, Ihre Arbeit bereits ab 12 Uhr zu beenden, sofern dringende dienstliche Gründe (wie z. B. Fristwahrungen, Sprechzeiten, Prüfungsaufsichten, Betreuung von Lehrveranstaltungen/Praktika/Klausuren etc.) dem nicht entgegenstehen. Insofern bitte ich um Abstimmung mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten.
Vorsorglich sei darauf hinweisen, dass diese Änderungen nur diejenigen betreffen, die am Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" teilnehmen. Für Beschäftigte der Arbeitszeitmodelle "Regelarbeitszeit" oder "Modifizierte Regelarbeitszeit" gilt das gewählte Arbeitszeitmodell unverändert fort. Selbstverständlich steht es diesen Beschäftigten jederzeit frei, in das Arbeitszeitmodell "Gleitzeit" zu wechseln. Das entsprechende Formular finden Sie im Intranet der HTWK Leipzig im Bereich „Formulare zum Download“.
Für alle Beschäftigten gelten die Regelungen zur mobilen Arbeit unverändert fort.
Weitergehende Fragen beantwortet das Dezernat Personal gern.