Das Gesetz zur Einmalzahlung an Studierende wurde beschlossen.
Der Bundestag hat das Gesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen. Die Auszahlung soll Anfang 2023 an rund 3,5 Millionen Menschen erfolgen. Dabei haben alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, Anspruch auf die Einmalzahlung. Die Einmalzahlung kann demnächst über eine sich derzeit noch im Aufbau befindliche Antragsplattform beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

