Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit bis 30. Juni verlängert
Die Hochschulleitung hat erneut eine Aktualisierung des Hygienekonzepts der HTWK vorgenommen, um damit auf die veränderte Infektionslage zu reagieren und der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung zu entsprechen.
Den neuestenStand finden Sie im aktualisierten Hygienekonzept.
Die wichtigsten Punkte:
- Lehrveranstaltungen und lehrveranstaltungsbegleitende Angebote (wie Tutorien, Beratungen) sollen bis zum Ende des Semesters weiterhin vorwiegend digital – über die von der Hochschule zentral bereit gestellten Lehr- und Lernplattformen – stattfinden. Präsenzveranstaltungen sollten sich auf wenige Ausnahmen beschränken. Die Genehmigung solcher Präsenzveranstaltungen mit kleiner Personenzahl erfolgt unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben in Eigenverantwortung der Dekanin und der Dekane.
- Prüfungen sollen auf Grund der immer noch bestehenden Pandemielage und der notwendigen Vorlaufzeit für die Prüfungsorganisation im Sommersemester 2021 grundsätzlich digital oder in alternativen Distanzformaten geplant und durchgeführt werden. Die vorstehende Regelung gilt als Empfehlung im Sinne von § 5 Abs. 3 der (Muster)Ergänzungsordnungen zu den Prüfungsordnungen der Studiengänge.
- Das Betreten der HTWK für Gäste und Besucher ist gestattet, wenn eine Dienstbesprechung oder eine vergleichbare interne Veranstaltung mit festgelegtem Teilnehmerkreis die Anwesenheit zwingend erfordert. Die Genehmigung solcher Präsenzveranstaltungen mit kleiner Personenzahl kann unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben durch die Dekanin und die Dekane erfolgen.
- Die Rahmenvorgaben zur mobilen Arbeit werden bis zum 30.06.2021 verlängert.
Bitte beachten Sie, dass angesichts der glücklicherweise sinkenden Inzidenzzahlen der Stufenplan in den eingeschränkten Hochschulbetrieb zunächst außer Kraft gesetzt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer allgemeinen Infoseite „Corona A-Z“