Imma-Bescheinigung des Sommersemesters 2021 in Verbindung mit amtlichem Personaldokument inkl. Lichtbild nötig
Da coronabedingt viele Validierungsterminals nicht zugänglich und Kontakte möglichst stark zu reduzieren sind, erschwert sich für Studierende die Validierung ihrer Studierendenausweise.
Der MDV hat daher für das bevorstehende Sommersemester 2021 einer Sonderregelung für das MDV-Semesterticket analog der Kulanzregelung für das Sommersemester 2020 zugestimmt.
Verfügt der Studierendenausweis nur über einen Aufdruck des alten Semesters (Wintersemester 2020/21), so ist parallel die vorzuzeigen.
Das Vorzeigen der Immatrikulationsbescheinigung über Mobiltelefon ist ebenfalls zulässig.
Ist das aktuelle Semester aufgedruckt, erfolgt die Kontrolle wie gewohnt.
Diese Sonderregelung gilt bis zur vollständigen Öffnung der Validierungsterminals und mit einer anschließenden Frist von 14 Tagen!
Weitere Informationen: https://www.studentenwerk-leipzig.de/mobilitaet/semesterticket
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