Bonusmerkmale Soziale Arbeit – Bachelor
Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnitts- bzw. Abschlussnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Werden innerhalb eines Merkmals gleichzeitig mehrere Untermerkmale erfüllt, findet nur ein Bonuswert Berücksichtigung (z. B. Merkmal 4 a.) und 4 c.) = 0,3). Erfüllen Studienbewerbernde mehrere Merkmale, so wird der Bonus addiert bis zu einem maximalen Wert von 1,0. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann sich durch den Bonus folglich allenfalls um eine Note verbessern, bis maximal 1,0.
Merkmal 1 - Bonus 0,5
Neben Englisch eine zweite im Zeugnis der HZB ausgewiesene Fremdsprache
Merkmal 2 - Bonus 0,5
Erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Fachschulausbildung als
- Erzieher*in
- Altenpfleger*in
- Krankenpfleger*in
Merkmal 3 - Bonus 0,3
a.) Erfolgreicher Abschluss jeder anderen Berufsausbildung von mindestens 2,5 Jahren entsprechend dem Berufsausbildungsvertrag
b.) Nachweis einer mindestens dreijährigen Vollzeitberufstätigkeit im sozialen, technischen, handwerklichen oder administrativen Bereich
Merkmal 4 - Bonus 0,3
Nachweis sonstiger relevanter Erfahrungen
a.) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ, FSJ Kultur) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten (Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten).
b.) Ableistung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres (BSJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten
c.) Ableistung eines Vollzeitpraktikums im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich im Umfang von mindestens 11 Monaten
d.) Ableistung eines Zivildienstes im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
e.) eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit (oder mindestens 750 Stunden), die dem Merkmal 2 gleichkommt
f.) ein Auslandsaufenthalt* von mindestens 11 Monaten nach dem schulischen Abschluss (z. B. als Aupair oder Arbeitnehmer) oder im Rahmen nicht gesetzlich geregelter Freiwilligen-Dienste (Entwicklungshilfe, Friedensdienste, Europäischer Freiwilligendienst)
g.) Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes im Umfang von 11 Monaten im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich
* Als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem Studienbewerbernde keine Staatsangehörigkeit besitzen.