Voraussetzung für die Zulassung
Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium (in der Regel ein Bachelorabschluss) ist eine für den Freistaat Sachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wie
- die allgemeine Hochschulreife, das Abitur
- die Fachhochschulreife (Anerkennung für den Freistaat Sachsen) oder
- die fachgebundene Hochschulreife in einer dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung.
Ländereinschränkung: Beachten Sie bitte, dass der an einem Gymnasium, beruflichen Gymnasium oder Kolleg ohne Abschlussprüfung erworbene schulische Teil der Fachhochschulreife nicht als Hochschulzugangsberechtigung im Freistaat Sachsen anerkannt wird, auch nicht in Verbindung mit einem gelenkten Praktikum oder einer Berufsausbildung.
Für ein Studium ohne Abitur klicken Sie hier.
Eignungsprüfung Bachelor Architektur
Vorpraktikum Bauingenieurwesen
Hinweise zum Vorpraktikum für den Studiengang Bauingenieurwesen finden Sie in dem Merkblatt (PDF) sowie beim Praktikantenamt Bauwesen.

