Gasthörende
Sie haben Interesse an nicht-öffentlichen Lehrveranstaltungen? Dann werden Sie Gasthörerin bzw. Gasthörer an der HTWK Leipzig. Folgende Informationen sind dafür wichtig:
- Bewerbungszeiträume: 01.05. – 30.09. für das Wintersemester, 01.12. – 31.03. für das Sommersemester
- Sie müssen die Gasthörerschaft semesterweise beantragen (Gasthörerantrag (PDF)) – das geht auch ohne Abitur.
- Das ausgefüllte Antragsformular reichen Sie bitte als PDF per E-Mail ein an: studierendensekretariat (at) htwk-leipzig.de
- Gasthörende werden nicht immatrikuliert, sind also nicht „Studierende“.
- Innerhalb der Gasthörerschaft können keine Prüfungsleistungen abgelegt bzw. ECTS erworben werden.
- Maximal 8 Semesterwochenstunden dürfen in Summe belegt werden (§5 Immatrikulationsordnung (PDF)). Das entspricht i.d.R. zwei Veranstaltungen. Die zuständige Fakultät muss dem Besuch der gewünschten Veranstaltungen zustimmen.
- Für die Veranstaltungssuche nutzen Sie am besten das Modulux das Modulhandbuch der HTWK Leipzig. Bitte bei der Wahl der Veranstaltungen darauf achten, in welchem Semester (Winter = 1., 3. und 5.FS/ Sommer = 2., 4. und 6.FS) diese angeboten werden.
- Tag und Uhrzeit der gewählten Veranstaltungen können Sie unserem Lehrveranstaltungsplan entnehmen.
- Wird der Antrag genehmigt, zahlen Gasthörende 60 Euro pro Semester. Die Bestätigung inkl. der Zahlungsdaten erhalten Sie per E-Mail.
