82. Jahrestag des 20. Juli 1944 – Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft
Der Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft gehört in Sachsen zu den Tagen, an denen landesweit alljährlich alle Dienstgebäude des Freistaates – und damit auch die Hochschulen – laut gesetzlicher Vorgabe zu beflaggen sind.
Der 20. Juli 1944 – Hintergrund
Das Attentat vom 20. Juli 1944 war der bedeutendste Umsturzversuch des militärischen Widerstandes in der Zeit der NS-Herrschaft.
Am 20. Juli 1944 ließ Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg eine Bombe im „Führerhauptquartier“ in Ostpreußen detonieren. Die Bombe verfehlte jedoch ihr Ziel – Hitler überlebte.
Graf von Stauffenberg wurde noch in derselben Nacht hingerichtet.
Der 20. Juli 1944 ist zum Symbol des deutschen Widerstandes gegen die Diktatur und Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten geworden. Er ging als „Aufstand des Gewissens“ in die Geschichte ein.
Alljährlich findet am 20. Juli zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft in Berlin an historischen Orten des Umsturzversuchs von 1944 eine Feierstunde der Bundesregierung statt.
(Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, Protokoll Inland der Bundesregierung)
Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage
Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen (Auszug aus der VwV Beflaggung):
- a) am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar),
- b) am Tag der Arbeit (1. Mai),
- c) am Europatag der Europäischen Union (9. Mai),
- d) am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- e) am Jahrestag des 17. Juni 1953,
- f) am Jahrestag des 20. Juli 1944,
- g) am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
- h) am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent),
- i) jeweils am Tag der Wahlen zum Sächsischen Landtag, Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament.

