Der Feiertag erinnert an die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990
Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober gehört zu den Tagen, an denen landesweit alle Dienstgebäude des Freistaates – und damit auch die Hochschulen – laut gesetzlicher Vorgabe zu beflaggen sind. Er wird als Feiertag in allen 16 Bundesländern begangen.
Geschichtlicher Hintergrund
Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Am 18. März 1990 wählte die Bevölkerung der DDR in freien und geheimen Wahlen eine neue Volkskammer, die am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Grundgesetz (alte Fassung) beschloss. Vorausgegangen waren die Herstellung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zum 1. Juli 1990 und der Abschluss der Verhandlungen zum Einigungsvertrag. … Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, dass die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 beitreten würde; gleichzeitig wurde durch Kapitel 1 Artikel 2 Absatz 2 des Vertrages dieser Tag zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Er löste damit den 17. Juni als Nationalen Feiertag der Deutschen ab; gleichwohl wird alljährlich am 17. Juni ebenfalls beflaggt.
(Quelle: Protokoll Inland der Bundesregierung)
Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage
Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen (Auszug aus der VwV Beflaggung):
- a) am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar),
- b) am Tag der Arbeit (1. Mai),
- c) am Europatag der Europäischen Union (9. Mai),
- d) am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- e) am Jahrestag des 17. Juni 1953,
- f) am Jahrestag des 20. Juli 1944,
- g) am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
- h) am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent),
- i) jeweils am Tag der Wahlen zum Sächsischen Landtag, Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament.
