Alljährliches Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Tagen. Er wird zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen.
Am diesjährigen Volkstrauertag gedenken hochrangige Repräsentanten des Bundes, darunter Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Julia Klöckner, sowie Vertreter des Landes Berlin der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
In der Neuen Wache, der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland, findet eine Kranzniederlegung statt. Daran wird in diesem Jahr zusätzlich auch der Bundespräsident der Republik Österreich, Alexander Van der Bellen, teilnehmen. Österreich ist in diesem Jahr Partnerland des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, dem Ausrichter der jährlichen zentralen Gedenkstunde im Deutschen Bundestag.
Hintergrund
Seit 1924 veranstaltet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK) jährlich die zentrale Gedenkfeier. Ziel des Volkstrauertages war es ursprünglich, das Gedenken an die Millionen von Kriegstoten des Ersten Weltkrieges zu wahren und zu pflegen.
Anfang der 1950er Jahre wurde der Tag in der damaligen Bundesrepublik erneut eingeführt. Er wird seitdem als besonderer Gedenktag für die Opfer beider Weltkriege und der Gewaltherrschaft alljährlich wieder im November begangen.
(Quelle: Protokoll Inland der Bundesregierung)
Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage
Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen (Auszug aus der VwV Beflaggung):
- a) am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar),
- b) am Tag der Arbeit (1. Mai),
- c) am Europatag der Europäischen Union (9. Mai),
- d) am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- e) am Jahrestag des 17. Juni 1953,
- f) am Jahrestag des 20. Juli 1944,
- g) am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
- h) am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent),
- i) jeweils am Tag der Wahlen zum Sächsischen Landtag, Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament.
Wofür steht die Bundesflagge?
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold (Art. 22 Grundgesetz).
Die Farben reichen zurück in die freiheitliche Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts, vor allem in die Märzrevolution des Jahres 1848.
Die Weimarer Republik, die erste parlamentarische Demokratie auf deutschem Boden, griff diese Farben wieder auf.
Die Flagge soll Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie sein und steht damit für die freiheitliche demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland.
Sie dient – wie auch weitere Staatssymbole, z. B. die Nationalhymne – der Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit ihrem Staat.
Quellen: Protokoll Inland der Bundesregierung, Deutscher Bundestag,Bundesministerium des Innern
