Erleichterung für die heißesten Tage des Jahres
Hinweis für Beschäftigte im Arbeitszeitmodell „Gleitzeit“(§ 2 Absatz 4 DV/FlexAZ vom 28/5/13):
In den Sommermonaten bis einschließlich August 2022 endet die Kernzeit wie in den Vorjahren an allen Tagen bereits um 12:00 Uhr.