Externe Expertise
Bei der Einrichtung und Entwicklung von Studiengängen muss in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre das Feedback externer Expertinnen und Experten eingebunden werden. Die Verantwortung liegt bei den Fakultäten. Dabei ist das Regelverfahren zur Einbindung der externen Expertise die Einbeziehung eines Fachbeirates. Die Fakultäten können nach Absprache eigene Verfahren zum Einfließen des Feedbacks externer Expertinnen und Experten für ihre Studiengänge entwickeln (siehe §4 AkkrO). Der Fachbeirat berät zur Weiterentwicklung der Studiengänge, prüft aber gleichzeitig im Rahmen der Akkreditierungsverfahren die fachlich-inhaltlichen Kriterien (siehe Fragenkatalog).
Die Expertinnen-/Expertengruppen bestehen mindestens aus:
a) zwei externen Vertretungen der Wissenschaft aus dem Hochschulbetrieb mit regelmäßiger Lehrtätigkeit,
b) einer Vertreterin oder einem Vertreter der einschlägigen Berufspraxis,
c) einer oder einem hochschulexternen Studierenden aus dem jeweiligen Fachbereich.
Das Verfahren zur Besetzung des Fachbeirats ist in §4 Abs. 6 der Akkreditierungsordnung der HTWK Leipzig geregelt: Die Mitglieder eines Fachbeirates werden von der Fakultät vorgeschlagen und vom Rektorat bestellt. Sie werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt. Studentische Fachbeiratsmitglieder werden jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren bestellt. Die Unbefangenheit der Mitglieder wird von der Fakultät geprüft und vom Mitglied bestätigt. Die Fachbeiratsmitglieder werden von der Fakultät auf ihre Aufgabe vorbereitet.
Fachbeiräte
Fachbeiräte sind beratende Instanzen für die Fakultäten in Fragen der strategischen Ausrichtung sowie hinsichtlich der Konzipierung und Weiterentwicklung der Studiengänge. Ein Fachbeirat besteht aus externen Hochschullehrer*innen, Vertreter*innen der einschlägigen Berufspraxis und externen Studierenden. Die Formate des fachlichen Austauschs legen die Fakultäten fest. Dies können zum Beispiel Fach-Workshops, schriftliche Befragungen oder Vor-Ort-Gespräche sein.