... Der Personalrat hat die Dienststellenleitung ermutig, für die ZVSL-Stellen von den Ausnahmen einer externen Ausschreibung Gebrauch zu machen und somit interne Ausschreibungen zu ermöglichen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind...
[Rundmail an alle Beschäftigen 22.07.2021]
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie bereits in Gremien der Hochschule kommuniziert, laufen die Mittel für den Hochschulpakt und die damit verbundenen Stellen Ende des Jahres aus. Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZVSL) soll daran anschließen und ermöglicht die Schaffung bzw. die Entfristung von 37, größtenteils unbefristeten Stellen an der HTWK.
Die für den Freistaat Sachsen geltende Verwaltungsvorschrift Stellenausschreibungen (VwV Stellenausschreibungen) gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Entscheidung über eine externe oder interne Ausschreibung aller Stellen im Freistaat Sachsen und folglich auch an der Hochschule vor.
Der Personalrat hat die Dienststellenleitung ermutig, für die ZVSL-Stellen von den Ausnahmen einer externen Ausschreibung Gebrauch zu machen und somit interne Ausschreibungen zu ermöglichen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bereits auf dieser Stelle tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich vor ihrer Einstellung nach einer externen Ausschreibung im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt und sind mittlerweile seit mindestens zwei Jahren an der HTWK Leipzig beschäftigt.
Um einen nahtlosen Übergang aus einer bereits bestehende Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitlich nicht zu gefährden sowie einerseits den Bedürfnissen möglichst vieler befristet Beschäftigter und andererseits den Anforderungen des Gesetzgebers gerecht zu werden, hoffen wir, dass diese Ausnahmen in möglichst vielen ZVSL-Besetzungsverfahren zur Anwendung kommen können.
[Update: Aufgrund von Rückfragen folgende Ergänzungen 30.07.2021]
Verschiedentlich war an der Hochschule der Eindruck entstanden, über den ZVSL könnten Mitarbeitende, die seit vielen Jahren in befristeten Verträgen arbeiten, nun endlich und unkompliziert entfristet werden.
Richtig ist aber, dass alle diese Stellen ausgeschrieben werden müssen - auch wenn nun eine unbefristete Stelle entsteht und damit eine Hochschulpaktstelle ersetzt wird.
Darauf hat der Personalrat keinen Einfluss.
Lediglich die Frage war zu klären, ob diese Stellen extern auszuschreiben sind oder ob eine interne Ausschreibung (Staatsbedienstete des Freistaats Sachsens) genügt.
Der Personalrat hat sich für die interne Ausschreibung eingesetzt, sofern sich der aktuelle Stelleninhaber bereits in einem Ausschreibungsverfahren durchgesetzt hatte und seit mindestens zwei Jahren an der HTWK Leipzig beschäftigt ist. Damit wollten wir vielfach empfundenen Ungerechtigkeiten bei Besetzungsverfahren in den Bereichen entgegentreten.
Die Hochschulleitung hatte daraufhin angekündigt, alle Stellen extern ausschreiben zu wollen und dies zeitnah in die Hochschule zu kommunizieren.
Um dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, der Personalrat zeichne für diese pauschale Entscheidung verantwortlich, haben wir uns zu dieser Richtigstellung entschieden.
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit an ein Personalratsmitglied Ihrer Wahl oder an .
Ihr Personalrat