Zur Verbesserung des Schutzes von "Whistleblowern" besteht beim SMWK seit dem 31.07.2023 eine interne Meldestelle
Mit Errichtungserlass vom 31.07.2023 wurde eine interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) eingerichtet. Diese steht nunmehr allen Beschäftigten des Geschäftsbereiches des SMWK zur Verfügung.
Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können. Die Information über Verstöße müssen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein und mit hinreichender Sicherheit der Wahrheit entsprechen. Welche Arten von Verstößen relevant sein können, entnehmen Sie bitte § 1 HinSchG. Wir weisen außerdem darauf hin, dass hinweisgebende Personen zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Nähere Information zur Hinweisgeberstelle beim SMWK und zur Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Informationsschreiben der Hinweisgeberstelle vom 15.08.2023. Den Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie ebenfalls in der linken Spalte.
Hinweisgebende Personen haben die Möglichkeit sich elektronisch, schriftlich, mündlich oder persönlich an die Hinweisgeberstelle zu wenden. Es stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:
E-Mail: | Hinweisgeberstelle (at) SMWK.sachsen.de |
Telefonnummer: | 0351 - 564 63900 |
Postanschrift: | Hinweisgeberstelle beim SMWK | Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden |
Hausanschrift: | Hinweisgeberstelle beim SMWK | Wigardstraße 17 | 01097 Dresden |
Die Kommunikation mit der internen Meldestelle soll nur über die ausdrücklich benannten Kommunikationswege erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die übersandten Informationen direkt bei der internen Meldestelle ankommen. Die Hinweisgeberstelle ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Geschäftsbetrieb des SMWK getrennt. Die Vertraulichkeit der von einer Meldung betroffenen persönlichen Daten ist ein wichtiges Anliegen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Auf die vertrauliche Behandlung der Identität legt die Meldestelle großen Wert.
Darüber hinaus steht Hinweisgebern auch die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.