Artikel 50 des „EU-AI-Act“ schafft Transparenz für KI-generierte Inhalte
Künstliche Intelligenz, kurz KI, hat ins Leben und Arbeiten der Menschen Einzug gehalten, die Nutzung nimmt stetig zu.
Um Transparenz – und damit Vertrauen – zu schaffen, ist ab 2. August 2026 die Kennzeichnung vollständig synthetisch generierter Inhalte in der EU Pflicht. Das gilt für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, also auch für Hochschulen und ihren Webauftritt.
Damit soll Missbrauch und Manipulation – beispielsweise durch so genannte Deep Fakes, also täuschend echt wirkende, KI-generierte Medien, die häufig für Betrugszwecke eingesetzt werden – ein Riegel vorgeschoben werden. Menschen müssen erfahren, wenn sie mit KI interagieren. Die Offenlegung muss klar, erkennbar und zugänglich sein.
Details der Regelung
Wie genau diese Pflicht erfüllt werden muss und welche Inhalte es konkret betrifft, regelt Artikel 50 der KI-Verordnung der EU. Wichtig ist die Unterscheidung, ob Medien – Text, Ton, Bild oder Video – vollständig KI-generiert sind oder ob KI nur zur Hilfe (für Recherche z. B.) genutzt wurde (sogenannte primäre KI-Erstellung vs. unterstützende KI-Nutzung).
Dies wird sich je nach Medium stark unterscheiden. Demnach müssen KI-generierte Bilder auf jeden Fall gekennzeichnet werden (entweder auf dem Bild selbst oder in der Bildunterschrift bzw. bei Nennung der Credits), während es bei Texten darauf ankommt, wie die KI zum Einsatz kam. Nutzt ein Mensch einen KI-generierten Entwurf, überarbeitet diesen und prägt ihn dadurch maßgeblich, entfällt die Kennzeichnungspflicht, da das KI-System lediglich als Hilfsmittel dient.
Kurzum: Je höher das Risiko, desto strenger die Transparenzpflicht.
Wichtig: Die Person, die Inhalte veröffentlicht, trägt die Pflicht/Verantwortung zur Einhaltung aller Rechtsvorschriften und damit nun auch der KI-Transparenzpflichten.
Wie bereitet sich die HTWK Leipzig darauf vor?
Allen Hochschulmitgliedern, die Inhalte mit KI generieren bzw. generell mit KI-Systemen arbeiten, wird seit 2025 ein OPAL-Kurs angeboten:
„KI-Verordnung: Einführung und Sensibilisierung für Hochschulmitarbeitende“.
Er wurde gemeinsam mit der Hochschule Mittweida erstellt und soll flächendeckend an der HTWK Leipzig eingesetzt werden, um Hochschulangehörige aufzuklären und zu schulen.
Hinweis zur Kursteilnahme: Nach Klick auf den Link bitte einloggen und dann genau auf die Menüführung achten. Um die Kursinhalte zu sehen, ist zuvor noch eine schnelle Einschreibung (Link am Seitenende in OPAL) notwendig.
„Wünschenswert wäre, wenn alle Hochschulangehörigen diesen Kurs in den kommenden Wochen absolvieren und das Zertifikat erlangen“, erklärt HTWK-Rektor Prof. Dr.-Ing. Jean-Alexander Müller. „Er bietet eine gute Sensibilisierung für das Thema und erweitert den Horizont zur KI-Verordnung. Mit den Zertifikaten können wir für die Zielvereinbarung Schulungsstunden im Bereich Digitalisierung nachweisen.“
Gesetzlicher Hintergrund und weiterführende Informationen
Die EU-Mitgliedstaaten verabschiedeten das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI im Jahre 2024. Die Regelungen der KI-Verordnung treten am 2. August 2026 in Kraft.
Zusätzlich beschloss das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 den Gesetzentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland. Es wurde am 11. Juni vom Bundestag genehmigt.
Infos zur Verordnung über künstliche Intelligenz auf den Seiten der EU:
- Gesamte Verordnung
- News der Bundesregierung "Einheitliche Regeln für Künstliche Intelligenz in der EU"
