Lehre vollständig auf Distanzformate umgestellt, Prüfungen nach Möglichkeit ebenso (Geltungsdauer: bis 07.02.)
Die Hochschulleitung hat aufgrund der Pandemielage die entsprechenden Regelungen aktualisiert.
Lesen Sie hier den Wortlaut der Rundmail der Hochschulleitung vom 09.01.2021:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie wir alle täglich mit Sorge in der Presse wahrnehmen, hat sich das Pandemiegeschehen in Deutschland auch nach den Weihnachtstagen und dem Jahreswechsel auf einem (viel zu) hohen Niveau gehalten. Die Situation im Freistaat Sachsen ist dabei durch besonderes hohe Fall- ebenso wie Todeszahlen gekennzeichnet und weiterhin als dynamisch zu bezeichnen. Daher wird der Freistaat seine Maßnahmen ab kommenden Montag erneut anpassen, um Kontakte tatsächlich weiter zu minimieren und das Leben insgesamt weiterhin zur Ruhe zu bringen, um die Fallzahlen möglichst unter eine Inzidenz von unter 100 zu bringen.
Gemäß der neuen Corona-Schutz-Verordnung soll der Betrieb an sächsischen Hochschulen fortgeführt werden. Allerdings soll auf Präsenzveranstaltungen verzichtet werden. Dies dient dem Studienfortschritt unserer Studierenden ebenso wie der Pandemiebekämpfung.
Oberstes Ziel der Hochschulleitung ist der Gesundheitsschutz, weshalb wir der Auffassung sind, dass sämtliche Veranstaltungen inklusive Prüfungen unter Corona-Bedingungen nicht in Präsenz durchgeführt werden sollten. Dennoch sollte es allen Studierenden ermöglicht werden, Leistungsnachweise zu den besuchten Veranstaltungen ablegen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Hochschulleitung sich mit den Verantwortlichen ausgetauscht und klare Handlungsempfehlungen ausgesprochen:
1) Eine Weiterführung der Lehrein digitalen Formaten sowie
2) die Umstellung möglichst aller geplanten Prüfungen auf alternative Distanzprüfungsformate in der aktuellen Prüfungsperiode.
Diese Empfehlungen sind die konsequente Fortführung der seitens der Hochschulleitung seit Sommer wiederholt dringend durch Stufenplan, Rundmails sowie in Beratungen/Sitzungen und Videobotschaften empfohlenen Entwicklung von auf diese besondere Situation angepassten Lehr- und Distanzprüfungsformaten. Dennoch ermöglichen die Empfehlungen der Hochschulleitung auch Präsenzprüfungen, sofern diese objektiv angezeigt sind. Letztendlich obliegt jedoch die Entscheidung über die Notwendigkeit zur Durchführung einer Präsenzprüfung der einzelnen Prüferin/dem einzelnen Prüfer sowie dem Prüfungsausschuss. Die Studierenden erhalten nähere Informationen insbesondere zu den Hygiene- und Schutzvorschriften sowie etwaigen fachspezifischen Regelungen der Studiengänge von ihren Fakultäten und den Zentralen Einrichtungen, die die Prüfungen durchführen und verantworten. Sollten Präsenzprüfungen aus Sicht der Verantwortlichen unabweislich sein, so sind die Präsenzklausuren primär durch die Lehrenden persönlich zu beaufsichtigen. Weiteres Klausuraufsichtspersonal ist durch die Lehrenden vorrangig auf freiwilliger Basis zu gewinnen.
Diese Leitlinie setzt die in der neuen Corona-Schutz-Verordnung formulierten Vorgaben und damit den politischen Willen des Freistaates Sachsen um. In der Corona-Schutz-Verordnung heißt es in §5 Abs. 1 Satz 2: „Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen sollten auf Präsenzveranstaltungen verzichten; dies gilt insbesondere nicht für Labortätigkeiten, Praktika, praktischeundkünstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen.“ Insoweit hat die neue Corona-Schutz-Verordnung eine Aktualisierung erfahren, als das eine Einschränkung auf „unaufschiebbare Prüfungen“ entfallen ist.
Nach wie vor sind die Infektionsfälle an der Hochschule gering. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Sie alle sich sehr besonnen verhalten und diszipliniert an unser Hygienekonzept gehalten haben. Dafür möchten wir Ihnen ganz herzlich danken und zugleich dafür werben, dass wir an unserem vorausschauenden sowie Risiko minimierenden Kurs festhalten. So müssen unsere Maßnahmen, die einschränkend sind, aufrecht erhalten werden. Insofern bitten wir darum, dass
- unsere Studierenden mit Ausnahme von Präsenzprüfungen die Gebäude der Hochschule grundsätzlich weiterhin nicht betreten,
- zum Schutz der Studierenden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur vorbestellte Medien zu den eingeschränkten Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek abgeholt werden,
- Prüfungen am Ende des Wintersemesters 2020/2021 nicht verschoben, sondern wie oben beschrieben durchgeführt werden sowie
- die Möglichkeiten der Mobilen Arbeit im Sinne der Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebs umsichtig genutzt werden.
Der eingeschränkte Hochschulbetrieb, der eine Priorisierung von Aufgaben notwendig macht und von uns allen ein hohes Maß an Geduld und Verständnis füreinander erfordert, wird daher bis zunächst 07.02.2021 fortgesetzt. Wir werden die Links zu den Ihnen bekannten Dokumenten am 11.01.2021 aktualisiert zur Verfügung stellen.
Wir bitten Sie, die überarbeiteten Dokumente sorgsam zu studieren. Gerne stehen Ihre Fachvorgesetzten, das Rektorat oder auch der Krisenstab für Rückfragen zur Verfügung. Wir sind der festen Überzeugung, dass es uns als Hochschule gelingen kann, diese herausfordernde Zeit weiterhin gemeinsam gut zu bewältigen.
Ihr Ihre
Mark Mietzner Swantje Rother
Alle Informationen finden Sie im Hygienekonzept der HTWK Leipzig bzw. hier (weiterführende, interne Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus).