Hinweise zu Studiengebühren
Grundsätzlich erhebt die HTWK Leipzig keine Studiengebühren. Hinter folgendem Link finden Sie Hinweise zum Semesterbeitrag.
Ausnahmen gelten wie folgte für die Aufnahme eines Zweitstudiums und im Falle von Langzeitstudiengebühren bei überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester.
Zweitstudiengebühren
Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von dieser Person Gebühren erhoben werden, wenn diese bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung verfügt (bisheriges Studium). In diesem Fall soll die Gebühr erhoben werden, soweit die Gesamtstudiendauer des Studiums die Regelstudienzeit des bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet (§13 Absatz 4 SächsHSG). Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben, sie beträgt 400,00 EUR pro Semester und kann auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden, wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen wird.
Langzeitstudiengebühren
Sofern die in der Prüfungsordnung festgesetzte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500,00 EUR bei der Rückmeldung erhoben (§ 13 Absatz 2 SächsHSG). Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben.
Regelungen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende können gemäß § 13 Absatz 2 Sächsisches Hochschulgesetz auf Antrag von den Langzeitstudiengebühren befreit werden, wenn Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben. Dies ist gegeben, wenn eine erhebliche studienerschwerende Beeinträchtigung oder chronische Erkrankung vorliegt und diese für einen Zeitraum von 6 Monaten angedauert hat oder die Prognose besteht, dass diese für diese Zeit andauern wird und andere Gründe nicht maßgeblich zur Verzögerung beigetragen haben.
Bitte reichen Sie in einem solchen Fall Ihren Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr formlos per E-Mail an studierendensekretariat (at) htwk-leipzig.de oder postalisch an das Studierendensekretariat (HTWK Leipzig, Dezernat Studienangelegenheiten, Postfach 301166, 04251 Leipzig) ein. Dabei gelten folgende Fristen:
- Frist für das Wintersemester: bis zum 31.08.
- Frist für das Sommersemester: bis zum 28.02.
Fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
- Fachärztlicher Nachweis, dass die Art und Dauer der Beeinträchtigung sowie die Schwere und die Auswirkungen auf das Studium beschreibt
oder
- bei einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50: Scan des Schwerbehindertenausweises ergänzt um eine kurze Begründung der studienzeitverlängernden Wirkung