Studien- und Prüfungsordnungen
Bauingenieurwesen (berufsbegleitend) (Master)
Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr von der Rektorin bzw. vom Rektor, sondern von den Dekaninnen bzw. Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.
Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerbende relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.
Aktuelle Fassungen der Studien- und Prüfungsordnungen
- Studien- und Prüfungsordnung (vom 23.01.2024, gilt ab 1.04.2024) (PDF, nicht barrierefrei)
Gilt für alle Studierenden.
- Ergänzungsordnung für die Studien- und Prüfungsordnungen (gilt ab 29.11.2022) (PDF, nicht barrierefrei)
Ergänzungsordnung für den elektronisch unterstützten Studienbetrieb und zu Notfallsituationen für die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät Bauwesen - Erg (S)PO-FB gilt für alle Studierenden.
- Studien- und Prüfungsordnung (vom 11.01.2022, gilt ab 1.10.2021) (PDF, nicht barrierefrei)
Gilt für alle Studierenden.
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Ältere Fassungen der Studien- und Prüfungsordnungen
- Beschluss zur Ergänzungsordnung (vom 11.05.2022, gilt ab 1.04.2022 bis 30.09.2022) (PDF, nicht barrierefrei)
Beschluss zur eingeschränkten Fortgeltung der Ergänzungsordnung der Ergänzungsordnung des Wintersemesters 2021/22 vom 10. Mai 2022 für das Sommersemester 2022.
- Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung (vom 26.10.2021, gilt ab 29.10.2021 bis 31.03.2022) (PDF, nicht barrierefrei)
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2021/22 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang - BBM.
- Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung (vom 27.04.2021, gilt ab 28.04.2021 bis 30.09.2021) (PDF, nicht barrierefrei)
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2021 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang - BBM.
- Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung (vom 7.12.2020, gilt ab 18.12.2020 bis 30.03.2021) (PDF, nicht barrierefrei)
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Wintersemester 2020/21 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Prüfungsordnung im Masterstudiengang - BBM.
- Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung (vom 09.06.2020, gilt ab 10.06.2020 bis 30.09.2020) (PDF, nicht barrierefrei)
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2/ COVID-19 gilt für alle Studierenden für das Sommersemester 2020 die Befristete Änderungs- und Ergänzungsordnung zur Studien- und Prüfungsordnung im weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengang Bauingenieurwesen.
- Studien- und Prüfungsordnung (Fassung vom 23.05.2017, gilt ab 23.05.2017) (PDF, nicht barrierefrei)
Gilt für alle Studierenden.
- Studien- und Prüfungsordnung (vom 29.09.2015, gilt ab 29.09.2015) (PDF, nicht barrierefrei)
Gilt für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2015/16 immatrikuliert sind.
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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).
2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe und veralten ggf. durch eine neuere Fassung. Verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.
Geprüfte Qualität:
- Ergebnisbericht der AQ Austria zum Meldeverfahren der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig hinsichtlich der Studiengänge: Berufsbegleitender Diplomstudiengang Bauingenieurwesen und Weiterbildender berufsbegleitender Masterstudiengang Bauingenieurwesen im Verfahren zur Meldung des Studiengangs gem. §§ 27, § 27a HS-QSG (Österreich)
- Bescheid der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria vom 30.01.2023
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2028 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2027 der EUR-ACE
- Beschluss der Akkreditierung 10.06.2022 bis 30.09.2030 vom Akkreditierungsrat
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 08.10.2022 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 08.10.2022 der EUR-ACE
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2022 der ASIIN und Siegel Akkreditierungsrat
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2022 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 30.09.2022 der EUR-ACE
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 19.01.2018 der ASIIN
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 19.01.2018 der EUR-ACE
- Akkreditierungsurkunde gültig bis 19.01.2018 des Akkreditierungsrates
