Aus Maskenpflicht wird Empfehlung
Die Hochschulleitung hat erneut eine Aktualisierung des Hygienekonzepts der HTWK vorgenommen.
Wichtigste Änderung:
Aus der bisherigen Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist eine Empfehlung geworden.
In den zugänglichen Innenräumen, d. h., auf allen Verkehrsflächen, allen gemeinschaftlich genutzten Flächen einschließlich der (Lehr-)Veranstaltungs- und Forschungsräume sowie in der Bibliothek wird empfohlen, eine Maske zu tragen.
Mobile Arbeit: Es besteht Präsenzpflicht für alle Beschäftigten, vorbehaltlich genehmigter Mobiler Arbeit. Bis zum Abschluss einer Dienstvereinbarung zur Mobilen Arbeit hat die Dienststellenleitung entscheiden, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt sind, bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung, Mobile Arbeit an bis zu zwei Tagen pro Woche Arbeit zu beantragen. Der bzw. die Fachvorsetzte trifft die Entscheidung.
Alle Einzelheiten finden Sie im aktualisierten Hygienekonzept.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer allgemeinen Corona-Infoseite.