Maschinenbau (Master)

Hier finden Sie Studien- & Prüfungsordnungen:

Aktuelle Fassungen

Ältere Fassungen

Modulkatalog und Modulbeschreibungen (Modulux-Datenbank)

Die Studiengangsdokumente wie den Modulkatalog und die Modulbeschreibungen finden Sie ebenfalls in der Modulux-Datenbank. Die dortigen Informationen dienen dem Nutzungskomfort. Bei Unterschieden zwischen den Angaben in der Modulux-Datenbank und der vorstehenden amtlichen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung gilt rechtsverbindlich die Information in der vorliegenden Studien- und Prüfungsordnung.

Neue Unterschriftenregelung in Kraft
Ab Wintersemester 2016/2017 werden Abschlussurkunden und Abschlusszeugnisse nicht mehr von der Rektorin bzw. vom Rektor, sondern von den Dekaninnen bzw. Dekanen und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden unterzeichnet. Das regelt ein Rektoratsbeschluss vom 21. Juni 2016.

Weitere rechtlich verbindliche Informationen
Neben diesen Dokumenten direkt für den Studiengang gibt es im Hochschulbetrieb viele weitere Bestimmungen/Ordnungen/Regelungen, die auf der Themenseite „Rechtsgrundlagen“ im Intranet zur Verfügung stehen. Für Studienbewerbende relevante Dokumente werden im Bewerbungsprozess erläutert.

Studien- & Prüfungsordnungen: Aktuelle Fassungen

  • Studien- und Prüfungsordnung (vom 18. Juli 2023, gilt ab Wintersemester 2023/24) für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 immatrikuliert sind

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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).

2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe, verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.

Studien- & Prüfungsordnungen: Ältere Fassungen

  • Studien- und Prüfungsordnung (vom 13. September 2022, gilt ab Sommersemester 2022) für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 immatrikuliert sind
  • Studien- und Prüfungsordnung (vom 27.08.2019, gilt ab 01.10.2019) für alle Studierenden, die ab Wintersemester 2019/20 immatrikuliert sind (außer Kraft)
     
  • Studien- und Prüfungsordnung (vom 25.09.2018, gilt ab 01.10.2018) für alle Studierenden, die im Wintersemester 2018/19 immatrikuliert sind
     
  • Prüfungsordnung (vom 30.05.2017, gilt ab 01.10.2015) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2015/16 und vor dem Wintersemester 2018/19 immatrikuliert sind
     
  • Studienordnung (vom 30.05.2017, gilt ab 01.10.2015) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2015/16 und vor dem Wintersemester 2018/19 immatrikuliert sind
     
  • Prüfungsordnung (vom 30.05.2017, gilt ab 01.10.2015) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2015/16 und vor dem Wintersemester 2018/19 immatrikuliert sind
     
  • Studienordnung (vom 17.11.2015, gilt ab 17.11.2015) für alle Studierenden
     
  • Prüfungsordnung (vom 17.11.2015, gilt ab 17.11.2015) für alle Studierenden
     
  • Studienordnung (vom 18.06.2013, gilt ab 18.06.2013) für alle Studierenden,die seit Wintersemester 2013/14 immatrikuliert sind
     
  • Prüfungsordnung (vom 18.06.2013, gilt ab 18.06.2013) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2013/14 immatrikuliert sind
     
  • Studienordnung (vom 10.07.2012, gilt ab 10.07.2012) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2011/12 immatrikuliert sind
     
  • Prüfungsordnung (vom 10.07.2012, gilt ab 10.07.2012) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2011/12 immatrikuliert sind
     
  • Studienordnung (vom 07.06.2006, gilt ab 01.09.2003) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2003/04 immatrikuliert sind
     
  • Prüfungsordnung (vom 07.06.2006, gilt ab 01.09.2003) für alle Studierenden, die seit Wintersemester 2003/04 immatrikuliert sind
     
  • Erste Änderungssatzung zur Studienordnung (vom 21.02.2012, gilt ab Wintersemester 2011/12) für alle Studierenden
     
  • Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung (vom 21.02.2012, gilt ab Wintersemester 2011/12) für alle Studierenden
     
  • Modulhandbuch

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1) Die Ordnungen umfassen auch studiengangsbezogene Anlagen (Modulhandbuch, Studienablaufpläne, Prüfungspläne, Praktikumsordnung).

2) Die Aussagen zur Gültigkeit sind hier nur Navigationshilfe und veralten ggf. durch eine neuere Fassung. Verbindlich sind die Schlussbestimmungen der Ordnungen.

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